Schönau Bauschuttlagerung gegen die Regeln

Gerald NIll
Asphaltbrocken aus Straßenaufbruch liegt inzwischen in Containern am Lagerplatz der Baufirma in Schönau. Foto: /Gerald Nill

Das Landratsamt Lörrach beanstandet die Lagerung von Bauschutt eines Bauunternehmens in Schönau. Es wird nun Vollstreckungsmaßnahmen ergreifen und Zwangsgelder erheben.

Eine Lagerfläche für Bauschutt, Erdreich und Straßenaufbruch in Schönau ist ins Visier des Landratsamts geraten. Nach Ansicht der Behörde betreibt ein hiesiger Bauunternehmer den Platz im Ortsteil Brand nicht vorschriftsgemäß.

Nach einer mehrjährigen juristischen Vorgeschichte hat das Landratsamt Ende letzten Jahres eine Frist zur Beseitigung der Materialien gesetzt, die im Februar abgelaufen ist. Jetzt drohen dem Bauunternehmer „Verwaltungsvollstreckungsmaßnahmen“ und Zwangsgelder.

Zwei Lagerplätze

Auf Anfrage unserer Zeitung teilt das Landratsamt mit, dass es in Schönau zwei Lagerplätze für Erdaushub und Bauschutt gibt, die von einem Bauunternehmen betrieben werden. Die Grundstücke wurden durch den zuständigen Fachbereich Umwelt des Landratsamts begutachtet, so die Pressestelle weiter.

Umwelttechnische Defizite

„Beim ersten Grundstück handelt es sich um eine Lagerfläche für Erdaushub und Bauschutt“, erklärt das Landratsamt. „Dieses Gelände weist aus umwelttechnischer und rechtlicher Sicht Defizite auf. Die Lagerfläche wird ohne die dafür notwendige immissionsschutzrechtliche Genehmigung betrieben.“ Dem Betreiber sei daher behördlich angeordnet worden, das gelagerte Material zu beseitigen. Da das Unternehmen dieser Beseitigungsanordnung in der gesetzten Frist nicht nachgekommen ist, will das Landratsamt Lörrach nun Verwaltungsvollstreckungsmaßnahmen ergreifen, um rechtskonforme Zustände herzustellen.

Zu viel Material

Für das zweite Grundstück gibt es eine immissionsschutzrechtliche Genehmigung zur Zwischenlagerung von 1050 Kubikmeter behandeltem und unbehandeltem Material, die durch das Landratsamt erteilt wurde. Da in der Vergangenheit jedoch wesentlich größere Materialmengen auf dem Grundstück gelagert wurden, hat das Landratsamt angeordnet, kein Material mehr anzunehmen und die Materialmenge auf das genehmigte Maß zu reduzieren. Ferner wurde angeordnet, eine fünf Meter breite Umfahrung zur Wiese hin auf dem Betriebsgrundstück zum Schutz des Gewässers herzustellen.

Vollstreckungsmaßnahme

„Diesen Anordnungen ist das Unternehmen ebenfalls in der gesetzten Frist nicht nachgekommen“, berichtet das Landratsamt Lörrach auf Nachfrage. Auch hier würden nun Verwaltungsvollstreckungsmaßnahmen ergriffen, um rechtskonforme Zustände herzustellen.

Seit Längerem wird von einem Umweltschützer aus dem Wiesental befürchtet, dass sich auch Umweltgifte wie PAK in dem Straßenaufbruchmaterial befinden. Dies wurde seitens der Behörde nicht bestätigt. Vor Ort drängt sich der Eindruck auf, dass die beanstandeten Materialberge im Vergleich zur Vergangenheit deutlich geschrumpft sind. Asphaltbrocken liegen inzwischen in Containern.

Der Bauunternehmer hat auf die Anfrage unsere Zeitung nicht reagiert

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