Schönau Bebauungsplan wird geändert

(hf)

„Bahngelände“: Gemeinderat Schönau ist sich einig.

Schönau - Im Juli hatte der Gemeinderat der Bauvoranfrage zum Neubau eines Wohnhauses mit zwei Wohneinheiten und einer Garage mit drei Stellplätzen an der Buchenbrandstraße 4 einhellig zugestimmt. Aber das Landratsamt lehnte die Bauvoranfrage ab, da sie nicht den Festsetzungen des Bebauungsplans „Bahngelände“ entspricht. Auf die Möglichkeit, den Bebauungsplan zu ändern, wies das Landratsamt gleichzeitig hin.

Da ein früherer Bauinteressent, der 1995 auf dem angrenzenden Grundstück eine Baubewilligung erhalten hatte, die aber inzwischen abgelaufen ist, erklärte, er habe kein Interesse mehr an dem Bauvorhaben, holte die Verwaltung ein Angebot eines Stadtplaners aus Freiburg ein.

Die Grundstückseigentümerin des fraglichen Grundstücks hat gegenüber der Verwaltung schriftlich erklärt, die Kosten, die bei einer Änderung des Bebauungsplans „Bahngelände“ anfallen, zu bezahlen. Dazu gehören auch alle Kosten im Bereich des Anschlusses an die öffentliche Wasserversorgung und Abwasserbeseitigung. Die Grundstückseigentümerin wurde auf die Einhaltung abstandsrechtlicher Vorschriften zum bestehenden Gebäude hingewiesen.

Der Gemeinderat beschloss einstimmig, den Auftrag zur Änderung des Bebauungsplans „Bahngelände“ entsprechend zum Angebot vom 25. Oktober an das Planungsbüro aus Freiburg zu vergeben.

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