Schönau - Im Juli hatte der Gemeinderat der Bauvoranfrage zum Neubau eines Wohnhauses mit zwei Wohneinheiten und einer Garage mit drei Stellplätzen an der Buchenbrandstraße 4 einhellig zugestimmt. Aber das Landratsamt lehnte die Bauvoranfrage ab, da sie nicht den Festsetzungen des Bebauungsplans „Bahngelände“ entspricht. Auf die Möglichkeit, den Bebauungsplan zu ändern, wies das Landratsamt gleichzeitig hin.