Schönau Friedhof: Befahrung ist jetzt geklärt

(hf)
Die Wege auf dem Schönauer Friedhof dürfen nicht mehr mit Kraftfahrzeugen befahren werden. Foto: Archiv

Verbandsversammlung: Neue Friedhofssatzung beschlossen .  Urnenbestattung bleibt bestehen.

Schönau - In ihrer Sitzung am Donnerstag verabschiedete die Verbandsversammlung des Gemeindeverwaltungsverbands Schönau (GVV) einstimmig eine neue Friedhofssatzung für das gärtnergepflegte Gräberfeld. Mit dieser neuen Satzung wird auch die Befahrung der Friedhofswege in Schönau durch Gewerbetreibende endgültig geregelt.

Aushang auf dem Friedhof

Die neue Satzung wird Besuchern und Gewerbetreibenden auf dem Friedhof durch Aushang auf dem Friedhof bekannt gemacht.

Über die Frage der Befahrung der Friedhofwege hatte es in der Vergangenheit Klagen und Diskussionen sowohl in der Verbandsversammlung als auch im Schönauer Gemeinderat gegeben. Da von einem Gewerbetreibenden zum Teil schwere Fahrzeuge eingesetzt wurden, die die Platten auf den Gehwegen beschädigten, wurde die Befahrung der Gehwege von der Verbandsverwaltung untersagt. Dagegen wiederum wandte sich ein Gewerbetreibender, da laut Satzung Gewerbetreibende zur Ausübung ihrer Tätigkeit die Friedhofwege mit geeigneten Fahrzeugen befahren dürfen. Da man darüber streiten kann, was unter dem Begriff „geeigneten Fahrzeugen“ zu verstehen ist, wurde nun in der neuen Satzung unter Paragraph 4 festgeschrieben: „Die Friedhofwege dürfen mit Kraftfahrzeugen nicht befahren werden.“

Pflege durch beauftragte Gärtner

In dem gärtnergepflegten Grabfeld sind Reihengräber, Urnenreihengräber, Wahlgräber und Urnengräber in Urnengemeinschaftsstätten möglich. In diesem gärtnergepflegten Grabfeld liegt die Gestaltung und Pflege des Grabfeldes bei den beauftragten Gärtnern. Eine eigene Pflege durch Privatpersonen ist nicht möglich. Die neue Satzung tritt am 1. Januar 2019 in Kraft.

Die Bestattungsgebühr für eine Urnenbestattung in Höhe von 150 Euro bleibt bestehen.

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