Schönau Land wählt erstmals Verband aus

Markgräfler Tagblatt
Der Gemeindeverwaltungsverband Schönau (GVV) ist der erste Kommunalverband, der vom Land als ELR- Schwerpunktgemeinde anerkannt wurde. Foto: Archiv Foto: Markgräfler Tagblatt

Förderprogramm: GVV Schönau wird ELR-Schwerpunktgemeinde / Erhöhte Unterstützung für Projekte

Der Gemeindeverwaltungsverband Schönau (GVV) hat es geschafft: Wie erhofft wurden die neun Verbandsgemeinden als neue ELR-Schwerpunktgemeinde ausgewählt. Verbunden damit ist die Erwartung, dass Fördergelder in Millionenhöhe ins Verbandsgebiet fließen.

Von Peter Schwendele

Schönau. Das Entwicklungsprogramm Ländlicher Raum (ELR) zählt zu den wichtigsten Instrumenten des Landes zur integrierten Strukturentwicklung der Kommunen im Ländlichen Raum. Die Einstufung des GVV Schönau als ELR-Schwerpunktgemeinde stellt ein Novum dar: Erstmals in der Historie der Anerkennung von Schwerpunktgemeinden hat ein Gemeindeverwaltungsverband mit neun selbstständigen Gemeinden und insgesamt 5600 Einwohnern erfolgreich einen Antrag auf Anerkennung gestellt, wie in einer Pressemitteilung des Landes betont wird.

Peter Schelshorn, Verbandsvorsitzender und Bürgermeister von Schönau, hatte den Antrag mit Unterstützung seiner GVV-Bürgermeisterkollegen kurzfristig eingereicht. Das Vorhaben war erst in der Verbandsversammlung im Juli vorgestellt worden. Auf der Projektliste des GVV stehen einige öffentliche Projekte wie der gemeinsame Verbandswerkhof in Utzenfeld (Gesamtkosten: 2,5 Millionen Euro), das geplante Gemeindezentrum in Fröhnd (1,8 Millionen Euro) oder die Gestaltung der Ortsmitte in Wieden (250 000 Euro). Die Landeszuschüsse sollen aber auch für die Umnutzung leerstehender oder untergenutzter Bausubstanz, für die Neuordnung nicht sanierungsfähiger Gebäudesubstanz und für die Modernisierung von Wohnungen verwendet werden.

Insgesamt wurden sieben baden-württembergische Gemeinden neu anerkannt. Mit dem GVV Schönau können sich die Gemeinden Böttingen (Landkreis Tuttlingen), Durchhausen (Landkreis Tuttlingen) und Simonswald (Landkreis Emmendingen) im Regierungsbezirk Freiburg ab dem Programmjahr 2020 für einen Zeitraum von fünf Jahren über eine Anerkennung als ELR-Schwerpunktgemeinde freuen. Regierungspräsidentin Bärbel Schäfer sagte: „Damit eröffnen sich große Chancen für die Verbesserung der Lebens- und Wohnqualität im ländlichen Raum. Mit der Auswahl der vier südbadischen Gemeinden honoriert die Landesregierung insbesondere die mit intensiver Bürgerbeteiligung entstandenen kommunalen Entwicklungskonzepte der vier Gemeinden.“ In den kommenden Wochen werde das Regierungspräsidium mit den Gemeinden Zielvereinbarungen sowie den Förderrahmen festlegen.

„Anerkannte Schwerpunktgemeinden setzen sich insbesondere mit der demographischen Entwicklung in ihrer Gemeinde auseinander, leisten einen Beitrag zu einer flächensparenden Siedlungsentwicklung und ergreifen Maßnahmen zum Schutz von Natur und Landschaft“, sagte Peter Hauk, Minister für den Ländlichen Raum und Verbraucherschutz, gestern anlässlich der Anerkennung der neuen Schwerpunktgemeinden, in Stuttgart. Schwerpunktgemeinden können sich über einen um Zehnprozentpunkte erhöhten Fördersatz bei gemeinwohlorientierten Projekten sowie über einen Fördervorrang in den ELR-Jahresprogrammentscheidungen freuen.

Die vier Förderschwerpunkte Wohnen, Arbeiten, Grundversorgung und Gemeinschaftseinrichtungen seien zentrale Aufgabenfelder staatlicher Struktur- und gemeindlicher Entwicklungspolitik, heißt es in der Pressemitteilung. Den Gemeinden werde die Möglichkeit geboten, Strukturentwicklung aus einem Guss zu betreiben. Besonderer Wert werde auf die Innenentwicklung, also die Reduktion des Flächenverbrauchs und die Stärkung der Ortskerne gelegt.

Schwerpunktgemeinden im ELR werden jährlich im Vorfeld der Antragstellung für das Jahresprogramm des nächsten Jahres in einem Wettbewerbsverfahren ausgewählt. Die Anerkennung als Schwerpunktgemeinde ist nur für wenige Gemeinden möglich. Sie ist eine besondere Auszeichnung und ist auf Gemeinden im Ländlichen Raum beschränkt.

Schwerpunktgemeinden müssen sich konkrete Ziele geben und Strategien zur Erreichung dieser darlegen. Voraussetzung für die Teilnahme am Wettbewerb für Schwerpunktgemeinden ist eine umfassende Entwicklungskonzeption.

Mit der Anerkennung als Schwerpunktgemeinde ist ein Fördervorrang für maximal fünf Jahre und ein erhöhter Fördersatz bei gemeinwohlorientierten öffentlichen Projekten verbunden. Aktuell sind landesweit 41 Schwerpunktgemeinden anerkannt.

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