„Anerkannte Schwerpunktgemeinden setzen sich insbesondere mit der demographischen Entwicklung in ihrer Gemeinde auseinander, leisten einen Beitrag zu einer flächensparenden Siedlungsentwicklung und ergreifen Maßnahmen zum Schutz von Natur und Landschaft“, sagte Peter Hauk, Minister für den Ländlichen Raum und Verbraucherschutz, gestern anlässlich der Anerkennung der neuen Schwerpunktgemeinden, in Stuttgart. Schwerpunktgemeinden können sich über einen um Zehnprozentpunkte erhöhten Fördersatz bei gemeinwohlorientierten Projekten sowie über einen Fördervorrang in den ELR-Jahresprogrammentscheidungen freuen.
Die vier Förderschwerpunkte Wohnen, Arbeiten, Grundversorgung und Gemeinschaftseinrichtungen seien zentrale Aufgabenfelder staatlicher Struktur- und gemeindlicher Entwicklungspolitik, heißt es in der Pressemitteilung. Den Gemeinden werde die Möglichkeit geboten, Strukturentwicklung aus einem Guss zu betreiben. Besonderer Wert werde auf die Innenentwicklung, also die Reduktion des Flächenverbrauchs und die Stärkung der Ortskerne gelegt.
Schwerpunktgemeinden im ELR werden jährlich im Vorfeld der Antragstellung für das Jahresprogramm des nächsten Jahres in einem Wettbewerbsverfahren ausgewählt. Die Anerkennung als Schwerpunktgemeinde ist nur für wenige Gemeinden möglich. Sie ist eine besondere Auszeichnung und ist auf Gemeinden im Ländlichen Raum beschränkt.