Der Gemeinderat hat die beantragten Befreiungen für den Neubau eines Carports mit drei Stellplätzen an der Eggenrüttestraße nicht erteilt.
Die Feuerwehrleute von Schönau bekommen pro Einsatz künftig mehr Entschädigung.
Der Gemeinderat hat die beantragten Befreiungen für den Neubau eines Carports mit drei Stellplätzen an der Eggenrüttestraße nicht erteilt.
Abgelehnt wurden die Befreiungen auch deswegen, weil der Carport einen Entwässerungskanal überbauen würde. Die Verwaltung muss im Schadenfall auf das Grundstück. Um diese Leitung nicht zu tangieren, kann der Carport in der geplanten Größe nicht mit dem im Bebauungsplan vorgeschriebenen Mindestabstand zur Straßenkante (fünf Meter) errichtet werden. Axel Lais (CDU) schlug vor, der Carport solle nur zwei Stellplätze umfassen, um den Grenzabstand besser wahren zu können.
Der Gemeinderat, dem Bürgermeister-Stellvertreter Alexander Knobel vorsaß (Bürgermeister Peter Schelshorn war krank), stimmte der Wahl der stellvertretenden Feuerwehr-Kommandanten Jan Staib und Martin Halm zu. Er beschloss auch den Erlass der Kostenersatzsatzung der Feuerwehr. Die neuen Aufwendingungen für Ehrenamtliche betragen für einen Feuerwehrangehörigen (pro Person und pro Stunde) 12,04 Euro (bisher 9,48 Euro). Die gewährte Entschädigung je Einsatz und Feuerwehrmann/ -frau beträgt künftig 15 Euro.