Schönau Schönenberg vor der „wilden Wahl“

Markgräfler Tagblatt
Am Sonntag sind die Schönenberger Bürger dazu aufgerufen, im Wahllokal im Rathaus einen neuen Bürgermeister zu wählen. Foto: Lorenz Foto: Markgräfler Tagblatt

Bürgermeisterwahl: Schönenberger sind am Sonntag zum Urnengang aufgerufen

Wenn die Schönenberger am Sonntag zur Bürgermeisterwahl gehen, werden sie auf dem Stimmzettel keinen Namen finden. Denn nach Wieden und Tunau ist Schönenberg die dritte GVV-Gemeinde, in der es zu einer sogenannten „wilden Wahl“ des Bürgermeisters kommt.

Schönenberg (ilz). Das bedeutet, dass die rund 300 Wahlberechtigten am Sonntag den Namen der Person auf ihren Wahlzettel schreiben können, die sie für geeignet halten, ihrer Gemeinde künftig vorzustehen.

Von 10 bis 16 Uhr können die Bürger ihre Stimme im Wahllokal im Schönenberger Rathaus abgeben. Gewählt werden kann jeder, der am Wahltag das 25. Lebensjahr vollendet hat und nicht älter als 68 ist.

Entfallen mehr als 50 Prozent der abgegebenen gültigen Stimmen auf eine Person, gilt diese als gewählt. Sollte keine Person die absolute Mehrheit der Stimmen auf sich vereinen, kommt es zu einem zweiten Wahlgang, in dem dann eine einfache Mehrheit genügt.

Möglicher zweiter Wahlgang am 28. Januar

Dieser zweite Wahlgang würde am 28. Januar stattfinden. Zuvor könnten in diesem Fall aber vom 15. bis 17. Januar erneut Bewerbungen für das Amt eingereicht werden. Dies sei besonders sinnvoll, wenn sich im ersten Wahlgang ein möglicher Kandidat abzeichnet, ohne dass dieser die absolute Mehrheit erreicht. „Derjenige könnte sich dann noch offiziell bewerben, so dass am 28. Januar ein Name auf den Stimmzetteln steht“, so Dirk Pfeffer, der als Mitarbeiter der Verbandsverwaltung die Wahl organisiert. Pfeffer selbst war im vergangenen Jahr in Tunau bei einer „wilden Wahl“ zum Bürgermeister von Tunau gewählt worden.

Die auf diese Weise gewählte Person ist verpflichtet, die Wahl anzunehmen, es sei denn, sie kann gewichtige Gründe geltend machen, aufgrund derer die Wahl nicht angenommen werden kann, erläutert Daniel Senn von der Kommunalaufsicht. Allerdings gebe es dabei einigen Spielraum, so Senn. Auch für den Fall, dass ein Gewählter dem Ehrenamt vollkommen ablehnend gegenüber steht. Denjenigen dann zu zwingen, den Posten des Bürgermeisters auszufüllen, ergebe schließlich keinen Sinn.

Dass ein per „wild gewählter“ Bürgermeister sein Amt ablehnt, ist im GVV indes bisher noch nicht vorgekommen. Im Jahr 2015 war es in Wieden zum ersten Mal zu einer „wilden Wahl“ im oberen Wiesental gekommen – damals ein Kuriosum mit überregionalem Medieninteresse. Nach der Wahl in Tunau im vergangenen Jahr handelt es sich bei der Wahl in Schönenberg am Sonntag nun bereits um die dritte „wilde Wahl“ innerhalb des Gemeindeverwaltungsverbands. „Wir sehen einen Trend. Es gibt immer weniger Kandidaten für das Bürgermeisteramt“, sagt Schönenbergs scheidender Bürgermeister Michael Quast. Dafür sei jedoch nicht in erster Linie das Konstrukt des GVV verantwortlich, sondern die Tatsache, dass es für viele Bürger schlicht nicht möglich sei, das Amt des Bürgermeisters mit ihrer Berufstätigkeit in Einklang zu bringen, so Quast, der sich nach zwei Amtsperioden in den verdienten kommunalpolitischen Ruhestand verabschieden möchte.

Quast, der im vergangenen Jahr 66 Jahre alt geworden ist, wäre theoretisch erneut wählbar, allerdings geht er nicht davon aus, dass die Mehrheit der Wahlberechtigten seinen Namen auf den Zettel schreiben wird. Er habe sehr deutlich gemacht, dass er keine weitere Amtsperiode als Bürgermeister tätig sein wolle. „Das haben die Leute verstanden“, glaubt Quast.

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