Dieser zweite Wahlgang würde am 28. Januar stattfinden. Zuvor könnten in diesem Fall aber vom 15. bis 17. Januar erneut Bewerbungen für das Amt eingereicht werden. Dies sei besonders sinnvoll, wenn sich im ersten Wahlgang ein möglicher Kandidat abzeichnet, ohne dass dieser die absolute Mehrheit erreicht. „Derjenige könnte sich dann noch offiziell bewerben, so dass am 28. Januar ein Name auf den Stimmzetteln steht“, so Dirk Pfeffer, der als Mitarbeiter der Verbandsverwaltung die Wahl organisiert. Pfeffer selbst war im vergangenen Jahr in Tunau bei einer „wilden Wahl“ zum Bürgermeister von Tunau gewählt worden.
Die auf diese Weise gewählte Person ist verpflichtet, die Wahl anzunehmen, es sei denn, sie kann gewichtige Gründe geltend machen, aufgrund derer die Wahl nicht angenommen werden kann, erläutert Daniel Senn von der Kommunalaufsicht. Allerdings gebe es dabei einigen Spielraum, so Senn. Auch für den Fall, dass ein Gewählter dem Ehrenamt vollkommen ablehnend gegenüber steht. Denjenigen dann zu zwingen, den Posten des Bürgermeisters auszufüllen, ergebe schließlich keinen Sinn.
Dass ein per „wild gewählter“ Bürgermeister sein Amt ablehnt, ist im GVV indes bisher noch nicht vorgekommen. Im Jahr 2015 war es in Wieden zum ersten Mal zu einer „wilden Wahl“ im oberen Wiesental gekommen – damals ein Kuriosum mit überregionalem Medieninteresse. Nach der Wahl in Tunau im vergangenen Jahr handelt es sich bei der Wahl in Schönenberg am Sonntag nun bereits um die dritte „wilde Wahl“ innerhalb des Gemeindeverwaltungsverbands. „Wir sehen einen Trend. Es gibt immer weniger Kandidaten für das Bürgermeisteramt“, sagt Schönenbergs scheidender Bürgermeister Michael Quast. Dafür sei jedoch nicht in erster Linie das Konstrukt des GVV verantwortlich, sondern die Tatsache, dass es für viele Bürger schlicht nicht möglich sei, das Amt des Bürgermeisters mit ihrer Berufstätigkeit in Einklang zu bringen, so Quast, der sich nach zwei Amtsperioden in den verdienten kommunalpolitischen Ruhestand verabschieden möchte.