Schönau Sturmholz soll raus aus dem Wald

Markgräfler Tagblatt
Der Nasslagerplatz in Schönenbuchen. Foto: Ulrike Jäger Foto: Markgräfler Tagblatt

Verbandsversammlung: Eilentscheidung zum Nasslagerplatz in Schönenbuchen

Schönau (jä). In der Verbandsversammlung am Donnerstag wurde eine Eilentscheidung zum Nasslagerplatz in Schönenbuchen bekanntgegeben und einhellig zustimmend zur Kenntnis genommen.

Durch den Sturm „Burglind“ im Januar fielen im Gebiet des GVV rund 11 000 Festmeter Sturmholz an. Da das Holz nur eingeschränkt aus dem Wald abtransportiert werden kann und die Kapazität der Sägewerke ausgereizt ist, drohen laut Auskunft der Forstbetriebsgemeinschaft (FBG) Wertminderungen durch Käferbefall und Pilze von rund 25 Euro pro Festmeter, wenn das Holz im Wald lagert. Aus ökologischen Gründen sollte der Einsatz von Spritzmitteln in größerem Umfang vermieden werden, die auch nur eine begrenzte Wirkdauer haben.

Anfang Mai fand eine Besprechung bezüglich der Reaktivierung des Nasslagerplatzes in Schönenbuchen mit Vertretern des Forstamtes, der FBG und des Gemeindeverwaltungsverbandes statt.

Die Eilentscheidung zur Reaktivierung des Platzes basierte auf mehreren Parametern. So liegt eine baurechtliche Genehmigung bis 2021 vor, eine wasserrechtliche für die Einlagerung von rund 5000 Festmetern und das schriftliche Einverständnis des Eigentümers, der Bundesrepublik Deutschland, ebenfalls. Eine vorläufige Kostenschätzung für die Reaktivierung, den laufenden Betrieb und den Rückbau liegt bei 25 000 Euro, bisher wurden bereits durch Vorfinanzierung durch den GVV rund 17 000 Euro bezahlt. Eine Refinanzierung bis Ende 2018 ist durch ein „Solidaritätsmodell“ vorgesehen. Dieses sieht vor, beim Verkauf von Sturmholz (unabhängig von einer Einlagerung) drei Euro pro Festmeter plus Mehrwertsteuer einzubehalten. Bei Waldbesitzern außerhalb der FBG Todtnau werden 3,50 Euro pro Festmeter plus Mehrwertsteuer einbehalten, die Kosten für die Reaktivierung werden zwischen dem GVV Schönau und der FBG abgerechnet. Überzahlungen werden den Waldbesitzern erstattet.

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