Das Angebot des Fachunternehmens wurde von einem Ingenieurbüro überprüft und für geeignet befunden. Wegen der besonderen Dringlichkeit empfahl die Verwaltung – in Abstimmung mit dem Landratsamt – auf eine Ausschreibung zu verzichten und die Maßnahme freihändig zu vergeben.
Bürgermeister Peter Schelshorn erläuterte, dass diese Entkeimungsanlage die Wahrscheinlichkeit neuerlicher Verunreinigungen des Trinkwassers deutlich reduziert. Eine Garantie dafür gebe es allerdings nicht.
In der Beratung drehten sich die Beiträge der Ratsmitglieder in erster Linie um mögliche Wasserverunreinigungen durch die Landwirtschaft in der Mühlmatt. Mechthild Münzer (CDU) fragte, warum die landwirtschaftliche Nutzung in einem ausgewiesenen Überflutungsgebiet, in dem auch noch ein Tiefbrunnen angelegt ist, überhaupt zulässig ist. Bauamtsleiter Klaus Steinebrunner erklärte, dass für die Ausbringung von Gülle und Festmist strenge Vorgaben bestehen, an die der Landwirt gebunden ist. Das Überflutungsgebiet Mühlmatt diene für die Stadt Schönau wie eine Art Regenrückhaltebecken für weiter südlich gelegene Kommunen.