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Bundestagswahl 14 .552 Schopfheimer haben die Wahl

Werner Müller

Im Rathaus laufen bereits die Vorbereitungen für den Urnengang am 26. September

Schopfheim  -  Wer wird Nachfolger von Angela Merkel im Bundeskanzleramt? Welche Parteien regieren künftig von Berlin aus die Republik? Bei dieser großen politischen Weichenstellung haben auch 14 552 Schopfheimerinnen und Schopfheimer ein Wörtchen mitzureden.

So viele Wahlberechtigte (Stand 12. August) können bei der Bundestagswahl am 26. September ihre Stimme abgeben. Für 693 von ihnen ist es sogar eine Premiere – sie dürfen nach Erreichen des 18. Lebensjahres zum ersten Mal überhaupt ihre Kreuzchen auf einem Stimmzettel machen.

Diese Zahlen gab Wahlleiter Marcus Krispin gestern im Rathaus bekannt.

Im Vergleich zur Bundestagswahl vor vier Jahren ist die Zahl der Wahlberechtigten nach seinen Worten leicht gesunken – um 33 genau. Damals hatten 10 707 von 14 585 Wahlberechtigten ihre Stimme abgegeben, das entsprach einer Wahlbeteiligung von 73,4 Prozent. Stärkste Partei war 2017 die CDU mit 30,5 Prozent, gefolgt von SPD (19,6), den Grünen (17,1),der AfD (11,2) und der FDP ( 9,6).

Jeder Wähler hat bei der Bundestagswahl zwei Stimmen – mit der Erststimme entscheidet er sich für einen der örtlichen Kandidaten, mit der Zweitstimme für eine Partei.

Wählen kann nur, wer im amtlichen Wählerverzeichnis eingetragen ist oder einen Wahlschein ausgestellt bekommen hat. Die Stadtverwaltung verschickt zwischen 18. August und 5. September die so genannten „Wahlbenachrichtigungen“.

Wer in diesem Zeitraum keine erhält, kann sich an das Stadtbüro wenden oder zwischen 5. und 10. September im Stadtbüro Einsichtnahme in das Wählerverzeichnis beantragen.

Auch Deutsche, die im Ausland wohnen, dürfen unter bestimmten Voraussetzungen an der Bundestagswahl teilnehmen. Sie müssen sich per Antrag ins Wählerverzeichnis aufnehmen lassen. Bislang sind nach Angaben von Marcus Krispin 48 solche Anträge von so genannten „Auslandsdeutschen“ im Rathaus eingegangen – vor vier Jahren waren es insgesamt 65.

Zur Stimmabgabe muss ein Wähler nicht unbedingt ins Wahllokal. Er kann auch per Briefwahl abstimmen. Diese kann er entweder auf der Wahlbenachrichtigungskarte beantragen oder übers Internet. Die elektronische Beantragung ist unter www.schopfheim.de vom 18. August bis 22. September um 18 Uhr möglich.

Der Wahlleiter weist in diesem Zusammenhang darauf hin, dass die ausgefüllten Wahlbriefe bis spätestens Sonntag, 26. September, um 18 Uhr im Wahlamt vorliegen müssen. Nicht wenige Wähler geben die roten Wahlbriefe erfahrungsgemäß am Wahlsonntag persönlich im Rathaus ab oder werfen sie in den Briefkasten: „Es sind jedes Mal mehrere hundert“, bestätigt Krispin.

Der Wahlleiter rechnet denn auch bei der Bundestagswahl mit einem hohen Briefwähler-Anteil. Bei der Landtagswahl im März hatte schon mehr als die Hälfte der Wahlberechtigten die Stimme auf diesem Wege abgegeben.

Auch aus diesem Grund belässt es die Stadt am Wahlsonntag bei den bewährten Strukturen. So sind neben den 14 normalen Wahlbezirken in der Kernstadt und in den Ortsteilen wieder acht alleine für Briefwähler eingerichtet. „Das hat sich bei der Landtagswahl super bewährt“, so Krispin.

In den Wahllokalen gelten erneut die Corona-Hygienemaßnahmen: Die Wahlhelfer sind durch Spuckschutzscheiben geschützt, jedem steht ein eigenes Desinfektionsmittel zur Verfügung. Für die Wähler gilt Mundschutzpflicht (FFP2-Masken) sowie die Abstandsregel. Sie sollten zur Stimmabgabe außerdem einen eigenen Stift mitbringen. In fünf großen Wahllokalen sorgen Ordner für eine geregelten Ablauf.

Am Wahltag sind für die Stadt rund 180 Wahlhelfer im Einsatz. Auf eine öffentliche Präsentation der Wahlergebnisse verzichtet die Verwaltung auch bei diesem Urnengang. Sie veröffentlicht die aktuellen Ergebnisse auf der Homepage.

Stadtbüro erreichbar unter Tel. 07622/396-147, -148, -149 oder per Mail: stadtbüro@schopfheim.de

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