Zur Stimmabgabe muss ein Wähler nicht unbedingt ins Wahllokal. Er kann auch per Briefwahl abstimmen. Diese kann er entweder auf der Wahlbenachrichtigungskarte beantragen oder übers Internet. Die elektronische Beantragung ist unter www.schopfheim.de vom 18. August bis 22. September um 18 Uhr möglich.
Der Wahlleiter weist in diesem Zusammenhang darauf hin, dass die ausgefüllten Wahlbriefe bis spätestens Sonntag, 26. September, um 18 Uhr im Wahlamt vorliegen müssen. Nicht wenige Wähler geben die roten Wahlbriefe erfahrungsgemäß am Wahlsonntag persönlich im Rathaus ab oder werfen sie in den Briefkasten: „Es sind jedes Mal mehrere hundert“, bestätigt Krispin.
Der Wahlleiter rechnet denn auch bei der Bundestagswahl mit einem hohen Briefwähler-Anteil. Bei der Landtagswahl im März hatte schon mehr als die Hälfte der Wahlberechtigten die Stimme auf diesem Wege abgegeben.
Auch aus diesem Grund belässt es die Stadt am Wahlsonntag bei den bewährten Strukturen. So sind neben den 14 normalen Wahlbezirken in der Kernstadt und in den Ortsteilen wieder acht alleine für Briefwähler eingerichtet. „Das hat sich bei der Landtagswahl super bewährt“, so Krispin.
In den Wahllokalen gelten erneut die Corona-Hygienemaßnahmen: Die Wahlhelfer sind durch Spuckschutzscheiben geschützt, jedem steht ein eigenes Desinfektionsmittel zur Verfügung. Für die Wähler gilt Mundschutzpflicht (FFP2-Masken) sowie die Abstandsregel. Sie sollten zur Stimmabgabe außerdem einen eigenen Stift mitbringen. In fünf großen Wahllokalen sorgen Ordner für eine geregelten Ablauf.
Am Wahltag sind für die Stadt rund 180 Wahlhelfer im Einsatz. Auf eine öffentliche Präsentation der Wahlergebnisse verzichtet die Verwaltung auch bei diesem Urnengang. Sie veröffentlicht die aktuellen Ergebnisse auf der Homepage.
Stadtbüro erreichbar unter Tel. 07622/396-147, -148, -149 oder per Mail: stadtbüro@schopfheim.de