In ihrer Antwort weist die Ministerin darauf hin, dass es sich bei den Ausgaben für Schulsozialarbeit nicht um Schulkosten handele, sondern um Jugendhilfemaßnahmen nach dem Sozialgesetzbuch. Ob und in welchem Umfang Schulsozialarbeit notwendig sei, hänge von den „konkreten Bedarfslagen vor Ort“ ab. Das Land habe das Fördervolumen von 15 auf 25 Millionen Euro erhöht.
Der Bau von Schulräumen sei Aufgabe der kommunalen Schulträger, die diese in „eigener Zuständigkeit wahrnehmen“, lässt Susanne Eisenmann weiter mitteilen. Für Schulsozialarbeit seien auch Eltern- und Arztzimmer geeignet, die das Land fördere. Ferne könne man auch Lehrer- und Verwaltungsbereich baulich so gestalten, dass diese für einen zusätzlichen Nutzungszweck geeignet seien. „Eine darüber hinausgehende Förderung ist leider nicht möglich“, so Eisenmann.