Voraussetzung für die Bewerbung zum Kirchenältesten ist der Einsatz im gemeindlichen und gottesdienstlichen Leben. „Man muss aber nicht jeden Sonntag in die Kirche gehen oder immer ein frommes Lied auf den Lippen haben“, sagt Bettina Bethlen, Vorsitzende der Gemeindeversammlung und des Gemeindewahlausschusses. Aber: „Man muss teamfähig sein.“ Etwa einmal im Monat findet eine Sitzung statt. „Doch man gibt nicht nur etwas, man bekommt auch etwas zurück, wenn man etwas bewegen kann“, führt Bettina Bethlen aus, die es angesichts ihres langjährigen Engagements wissen muss - auch aufgrund ihrer Erfahrung als vorsitzende Synodale.
Viele neue Kirchenälteste stellten angesichts der Vielfalt der Themen überrascht fest, „O, das ist Kirche auch...“, ergänzt Pfarrerin Ulrike Krumm. „Es ist Kirche zum Anfühlen, die Arbeit erweitert den Horizont, man schaut über den Tellerrand hinaus“, sagt Pfarrerin Krumm.
Die Kirchengemeinden in Schopfheim hoffen, dass sich Bewerber möglichst zahlreich melden. Denn viele amtierende Kirchenälteste legen nun ihr Amt nieder, da sie schon lange - teils über drei Wahlperioden - tätig sind und Jüngeren und somit neuen Ideen Platz machen wollen. Besonders dramatisch sieht es im Bereich Fahrnau-Kürnberg aus: Hier darf der Kirchengemeinderat acht Mitglieder haben, derzeit sind es sieben, von denen nur zwei weitermachen. Da es bislang keinen Vertreter oder eine Vertreterin aus Kürnberg gab, wird hier besonders auf Kandidaten gehofft.
Der derzeitige Kirchengemeinderat in Gersbach besteht aus fünf Mitgliedern, hier macht gar nur einer weiter. Für die Kirchengemeinde Schopfheim-Eichen kandieren von derzeit sechs Mitgliedern (acht sind möglich) vier erneut. Auch für die Bonhoeffergemeinde, also für Wiechs und Langenau, werden Kandidaten gesucht. Bei diesen vier Orten besteht eine Besonderheit: Es gibt zwei Ältestenkreise (zuständig vor allem für die „Alltäglichkeiten“ des Gemeindelebens); eine „Schnittmenge“ bildet den Kirchengemeinderat.
Das Gremium sei auch eine Chance, die Eigenständigkeit der Gemeinde zu wahren, macht Pfarrerin Ulrike Krumm deutlich. Dies sei zum Beispiel besonders in Fahrnau von Belang, wo es keinen Ortschaftsrat gibt. Diese Eigenständigkeit sollte wahrgenommen werden. Es sei nicht „Kirche auf einer Wolke, sondern Kirche für den Ort“, und die Kirchenältesten repräsentierten jeweils
Nicht die Kirche auf einer Wolke
das, was zum Beispiel Fahrnau oder Schopfheim bedeuten. „Das wird in das Gremium hineingetragen“, sagt Pfarrerin Ulrike Krumm.
„Die Ältestenkreise sind kein Ja-Sager-Gremium“, hebt Pfarrer Martin Schmitthenner hervor. „Man muss nicht machen, was der Pfarrer sagt.“ Dieser habe lediglich eine Stimme. Der Kirchengemeinderat sei ein demokratischer Dienst im Sinne einer gleichberechtigten Gemeinschaft.
Dies übrigens ganz im Sinne Martin Luthers, der vom „Priestertum aller Getauften“ gesprochen habe. Alle Gläubigen, auch Nichtkonfirmierte, sind nun aufgerufen, sich bei den Kirchenwahlen als Kandidat zur Verfügung zu stellen. Denn, so Pfarrerin Ulrike Krumm: „Ein neuer Kirchengemeinderat ist auch immer ein Neuanfang für die Gemeinde, eine Chance, sich bestimmte Fragen neu anzuschauen.“
Die Kirchenwahlen 2019 finden in Baden und Württemberg statt. Listen, in die sich Kandidaten eintragen können, liegen aus. Infos gibt Pfarrer Martin Schmitthenner unter Tel. 07622 / 4048 (Pfarrbüro) oder per E-Mail an martin.schmitthenner@kbz.ekiba.de.
Die Frist zur Einreichung von Wahlvorschlägen endet spätestens am Sonntag, 29. September. Der Wahlzeitraum liegt zwischen dem 17. November und dem ersten Advent (Sonntag, 1. Dezember). Es ist eine Briefwahl, wahlberechtigt sind Gemeindeglieder, die das 14. Lebensjahr vollendet haben. Nähere Infos auch im Internet unter kirchenwahlen.de.