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Schopfheim "Das ist keine Willkür"

Werner Müller
Eine Teilsperrung der Hauptstraße ist laut Stadtverwaltung rechtlich nicht möglich. Auch ein Gemeinderatsbeschluss könne daran nichts ändern. Foto: Werner Müller Foto: Markgräfler Tagblatt

Hauptstraße: Stadtverwaltung erläutert Rechtsgründe gegen Teilsperrung an Markttagen.

Schopfheim - „Der Gemeinderat hätte die Teilsperrung der Hauptstraße an Markttagen gar nicht beschließen dürfen“: Zu dieser Klarstellung sahen sich gestern Bürgermeister Christof Nitz und Ordnungsamtsleiterin Cornelia Claßen veranlasst.

Sie versuchten in einem Pressegespräch, die Haltung der Stadtverwaltung zum umstrittenen SPD-Antrag und zum nachträglichen Widerspruch des Bürgermeisters zum Mehrheitsbeschluss des Stadtparlaments zu verdeutlichen. Anlass dafür war auch die Stellungnahme eines Rechtsanwaltsbüros, das erklärt hatte, der Gemeinderat könne von der Verkehrsbehörde der Stadt gar keinen „rechtsmittelfähigen Bescheid“ erwarten, so wie dies eine Mehrheit beschlossen hatte.

Schwierige Thematik

Die Thematik sei insgesamt „etwas schwierig zu vermitteln und „rechtlich nicht ganz einfach“ zu beurteilen, räumte der Bürgermeister gestern ein. Tatsächlich habe er seinerzeit aus rechtlichen Gründen Widerspruch eingelegt, weil der Gemeinderat die Teilsperrung gar nicht hätte beschließen dürfen. Er müsse allerdings zugeben, dass er vorab nicht mit einer Mehrheit gerechnet habe.

Er habe die Entscheidung aber auch inhaltlich für „fatal“ gehalten, so der Bürgermeister. Im Arbeitskreis Innenstadt hätten die Fachleute stets vor „sporadischen Regelungen“ gewarnt. Diese führten nur zu Verwirrung und Ärger.

Rein formal gesehen könne eine verkehrsrechtliche Anordnung wie beispielsweise eine Straßenteilsperrung nur die örtliche Verkehrsbehörde anordnen, erläuterte Cornelia Claßen die Rechtslage. Die Fach- und Sachaufsicht obliege auch nicht dem Bürgermeister, sondern einzig dem Regierungspräsidium. Insofern hätte die Verwaltung den SPD-Antrag auf Teilsperrung dem Stadtparlament eigentlich gar nicht erst zur Entscheidung vorlegen sollen, so Claßen.

Immer wieder Missverständnisse

Der Gemeinderat dürfe in verkehrlicher Hinsicht nur beschließen, was die Stadt als Straßenbaulastträger betreffe – zum Beispiel die Ausweisung einer Fußgängerzone. Bei dieser Unterscheidung gebe es allerdings immer wieder „Missverständnisse“.

Die Untere Verkehrsbehörde habe bereits im Vorfeld des Beschlusses mehrfach ausführlich begründet, weshalb eine Sperrung der Hauptstraße rechtlich nicht möglich sei, so Claßen weiter. Ein solche sei grundsätzlich nur an wenigen Tagen im Jahr zulässig, zum Beispiel für kulturelle Veranstaltungen. Für den Wochenmarkt seien indes erheblich mehr Tage notwendig. Hinzu komme, dass die Hauptstraße mit derzeit rund 6000 Fahrzeugbewegungen pro Tag viel zu stark befahren sei.

„Das ist keine Willkür“, verteidigte die Ordnungsamtsleiterin ihre ablehnende Haltung. Vielmehr sei die Verkehrberuhigung auch das Ziel ihrer Behörde. Dafür habe der AK Innenstadt auch schon etliche Bausteine beschlossen. Allerdings fehle ein wichtiger noch – der Umbau der Hauptstraße vom Adler-Kreisel bis zum Gewerbekanal.

Diesen habe der Gemeinderat aus finanziellen Gründen bislang zwar aufgeschoben, so der Bürgermeister, doch in Kürze soll zumindest ein provisorischer Umbau beginnen – Farbmarkierungen, Bepflanzung und Möblierung sollen optisch die Durchfahrt zur Innenstadt verengen.

„Wir wollen damit den Verkehr um die Hälfte reduzieren und damit die Voraussetzungen für einen verkehrsberuhigten Bereich in der Hauptstraße schaffen“, betonte Cornelia Claßen.

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