Laut Stadtverwaltung würde das Bauvorhaben in sechs Punkten von den Festsetzungen des Bebauungsplans abweichen: Erstens würde die südöstliche Baulinie mit Versatz in der entsprechenden Gebäudeecke um einen Meter und im Tiefgaragengeschoss um vier Meter überschritten werden. Zweitens würde die nordwestliche Baugrenze im Erdgeschoss um 2,50 Meter und ab dem ersten Obergeschoss wegen des Laubengangs um etwa vier Meter überschritten.
Angrenzer beanstanden Massivität und Höhe des geplanten Neubaus in der Bahnhofstraße
Drittens würden sich laut Stadtverwaltung Untergeschoss und Tiefgarage mit Zufahrt teilweise außerhalb der Baugrenze befinden. Viertens sei eine dreigeschossige Bebauung vorgesehen im Bereich für eingeschossige Hintergebäude. Fünftens sei ein Satteldach geplant im Bereich der zulässigen Hintergebäude mit Flachdach. Sechstens, so die Stadtverwaltung, seien Dacheinschnitte (Loggien) auf der Straßenseite geplant.