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Schopfheim „Das ist städtebaulich nicht vertretbar“

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Dem Abbruch des Scala-Kinos und dem Neubau, wie er bislang vom Investor geplant ist, will die Stadtverwaltung nicht zustimmen – sie schlägt dem Bauausschuss vor, die Bauvoranfrage abzulehnen.Archivfoto: Zoë Schäuble Quelle: Unbekannt

Scala-Kino: Verwaltung lehnt geplanten Abbruch und Neubau ab / Bauausschuss tagt

Schopfheim (ma). Das wird die Freunde des Scala-Kinos interessieren: Die Stadtverwaltung schlägt dem Bauausschuss vor, der Bauvoranfrage zum Abbruch des Kinos nicht zuzustimmen. Auch zur Voranfrage zur Errichtung eines Wohn- und Geschäftshauses sollte das Einvernehmen nicht erteilt werden, so die Stadtverwaltung in ihrer Vorlage für das Gremium.

„Es würden zu viele Befreiungen vom Bebauungsplan erforderlich“

Das geplante Bauvorhaben entspreche nicht den Festsetzungen des Bebauungsplans „In der Vorstadt II“, begründet die Stadtverwaltung ihre ablehnende Haltung. Die erforderlichen Befreiungen seien aufgrund der Anzahl der Abweichungen, aber auch aufgrund des Umfangs, städtebaulich nicht vertretbar.

Zudem würde der vorgeschriebene Gewässerrandstreifen entlang des städtischen Wuhrs nicht eingehalten werden, argumentiert die Verwaltung. Das Wuhr stehe unter Denkmalschutz. Durch die geplante Tiefgaragen-Rampe würde die Denkmaleigenschaft aber „berührt und beeinträchtigt“ werden.

Ein Investor hatte in der Bahnhofstraße auf dem Kinogelände ein Wohn- und Geschäftshaus mit elf Wohnungen, zwei Läden und einer Tiefgarage mit 18 Stellplätzen geplant. Die Angrenzer hatten ebenfalls Einwendungen gegen die Bauvoranfrage erhoben. Sie beurteilten den geplanten Baukörper als zu massiv und zu hoch und beanstanden laut Sitzungsvorlage, dass durch die geplante Stellplatzanlage Zugang und Anlieferung einer Apotheke und eines Geschäfts auf dem angrenzenden Grundstück behindert oder blockiert würden. Außerdem wurde die vollständige Flächenversiegelung kritisiert.

Laut Stadtverwaltung würde das Bauvorhaben in sechs Punkten von den Festsetzungen des Bebauungsplans abweichen: Erstens würde die südöstliche Baulinie mit Versatz in der entsprechenden Gebäudeecke um einen Meter und im Tiefgaragengeschoss um vier Meter überschritten werden. Zweitens würde die nordwestliche Baugrenze im Erdgeschoss um 2,50 Meter und ab dem ersten Obergeschoss wegen des Laubengangs um etwa vier Meter überschritten.

Angrenzer beanstanden Massivität und Höhe des geplanten Neubaus in der Bahnhofstraße

Drittens würden sich laut Stadtverwaltung Untergeschoss und Tiefgarage mit Zufahrt teilweise außerhalb der Baugrenze befinden. Viertens sei eine dreigeschossige Bebauung vorgesehen im Bereich für eingeschossige Hintergebäude. Fünftens sei ein Satteldach geplant im Bereich der zulässigen Hintergebäude mit Flachdach. Sechstens, so die Stadtverwaltung, seien Dacheinschnitte (Loggien) auf der Straßenseite geplant.

Der Bauausschuss befasst sich mit dem Vorhaben bei seiner nächsten Sitzung am Montag, 14. November. Beginn ist um 18.30 Uhr im Ratssaal.

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