Schopfheim Die Maskenpflicht gilt weiterhin

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Das Tragen einer Maske ist in der Innenstadt weiterhin verpflichtend.      Foto: Petra Martin

Corona: Stadt erlässt aufgrund der Virusmutanten eine eigene Allgemeinverfügung

Schopfheim - In der Markgrafenstadt gilt weiterhin die Maskenpflicht in bestimmten öffentlichen Bereichen im Zentrum.

Zwar ist die entsprechende Allgemeinverfügung des Landratsamts außer Kraft getreten, nachdem die Inzidenz drei Tage lang hintereinander unter dem Wert von 50 lag. Doch die Stadt hat am Freitag eine eigene Allgemeinverfügung erlassen. Danach gilt die Maskenpflicht wie bisher auch in den definierten Bereichen in der Innenstadt, in der Bahnhofsunterführung und auf dem Wochenmarkt. Die neue Allgemeinverfügung der Stadt gilt vom heutigen Samstag an und ist bis zum 7. März befristet.

Anteil der Mutanten wächst

Der Grund für das Erlassen der städtischen Allgemeinverfügung liegt nach Auskunft von Ordnungsamtsleiterin Cornelia Claßen bei den Coronavirusmutanten. Zwar sinke die Inzidenz, so die Fachgruppenleiterin, doch die Zahl der Infektionen mit den Virusvarianten sei ansteigend. Es habe sich gezeigt, dass der Mund-Nasen-Schutz ein wirksames Mittel zur Eindämmung der Verbreitung von SARS-CoV-2 sei.

So muss auch auf dem Wochenmarkt wie bisher eine Maske getragen werden. Ein Verstoß kann mit einer Geldbuße bis zu 25 000 Euro geahndet werden, heißt es in der Allgemeinverfügung der Stadt.

Verstoß kann mit Bußgeld geahndet werden

Der Wortlaut der Allgemeinverfügung ist auf der Homepage der Stadt unter „Bekanntmachungen“ veröffentlicht.

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