Schopfheim Energie-Fördertopf wieder voll

Markgräfler Tagblatt
Wer sein Haus energetisch ertüchtigt, kann bei der Stadt Zuschuss beantragen. Foto: zVg Foto: Markgräfler Tagblatt

Zuschuss: Für private Sanierungsmaßnahmen / Antragsfrist läuft bis 30. April

Schopfheim . Die Stadt hat ihren Zuschusstopf wieder gefüllt und führt das Förderprogramm „Energetische Sanierung“ für Wohngebäude weiter – eine Antragstellung ist ab dem Monat Februar möglich.

Auch 2020 können sanierungswillige Gebäudeeigentümer wieder Zuschüsse bei der Stadt beantragen. Im Förderprogramm stehen 40 000 Euro bereit. Die bisherigen Förderbedingungen für die drei Bausteine Energieberatung, Wärmedämmung und Heizungsaustausch gelten unverändert weiter.

Baustein Energieberatung: Die Stadt fördert eine ausführliche Vor-Ort-Beratung durch einen qualifizierten Energieberater. Der städtische Zuschuss in Höhe von 150 bis 200 Euro wird mit einer Förderung des BAFA kombiniert, sodass sich die Kosten für die Gebäudeeigentümer deutlich reduzieren.

Baustein Wärmedämmung: Geld von der Stadt gibt es für die Dämmung von Dach, oberster Geschossdecke, Fassade und Kellerdecke sowie für den Austausch von Fenstern und Fenstertüren. Auch diesen Zuschuss gibt es in Kombination mit einem anderen Förderprogramm – „Energieeffizient Sanieren“ der KfW. Die Höhe der städtischen Förderung richtet sich nach der gedämmten Fläche. Bei Verwendung von natürlichen Dämmstoffen gibt es einen zusätzlichen Bonus.

Baustein Heizungsaustausch: Dies ist eine „Abwrackprämie“ für ineffiziente Heizungen, die älter als 20 Jahre sind. Die neue Heizung muss das EWärmeG 2015 durch bestimmte Optionen erfüllen (Solarthermie, Photovoltaik, Holz-Zentralheizung, Wärmepumpe, Kraft-Wärme-Kopplung oder Anschluss an ein Wärmenetz). Die Prämie beträgt pauschal 500 Euro bei Ein- und Zweifamilienhäusern, bei größeren Gebäuden erhöht sie sich.

Anträge können zwischen 1. Februar und 30. April 2020 gestellt werden. Falls danach noch Mittel verfügbar sind, wird die Antragsfrist verlängert. Interessierte Gebäudeeigentümer sollten unbedingt beachten, dass sie den Antrag erst bei der Stadt einreichen müssen, bevor sie einen Auftrag für Sanierungsmaßnahmen vergeben.

Antragsformular und Förderrichtlinien sind unter www.schopfheim.de/foerderungsanierung abrufbar.

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