Die vermeintliche Kostenobergrenze beruhe lediglich auf den Zahlen des Wettbewerbsentwurfs des Architektenbüros von 2017. Die Verwaltung habe „willkürlich“ kostenträchtige Teile des Campusprojekts, nämlich das Bestandsgebäude, aus der Kostenübersicht herausgenommen.
Ob dieser Umstand dem Gemeinderat bei der Beschlussfassung bewusst gewesen sei, stehe dahin. Immerhin sei der schlechte bauliche Zustand dieses Gebäudes dem Bürgermeister und auch dem Gemeinderat bekannt gewesen.
Einen Kostendeckel auf der Grundlage von Baupreisen 2016 als Obergrenze für ein langwieriges Bauprojekt zu bezeichnen, stelle „eine bewusste Irreführung der Öffentlichkeit“ dar, so die FDP. Dass der Gemeinderat die Preisangaben des damaligen Bürgermeisters nicht hinterfragt habe und hoffte, die Inanspruchnahme des „Kommunalen Sanierungsfonds Schulgebäude“ für die Sanierung des Bestandsgebäudes stelle eine ausreichende Finanzierung des Schulcampus sicher, sei ein weiterer folgenschwerer Irrtum gewesen.
Am gravierendsten aber erscheint dem Ortsverband, dass die Zahlen, die der Architekt genannt hat, als Kostendeckel kommuniziert wurden, obwohl der Planentwurf ohne einzuhaltende Kostenobergrenze ausgeschrieben worden ist.
Das Fazit fällt für die FDP eindeutig aus: „Bürgermeister und Verwaltung haben die Stadt bewusst fahrlässig in ein finanzielles Abenteuer gestürzt“, heißt es abschließend. Die Folgen bekämen die Bürger noch über Jahre zu spüren durch Leistungskürzungen und Anhebung von Gebühren und Steuern.