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Schopfheim Geldstrafe für „Schweinkram“

Gerald Nill
Um das Verbreiten von kinderpornografischem Material ging es in einem Prozess vor dem Amtsgericht Schopfheim. Foto: Gerald Nill

Amtsgericht: 38-Jähriger verbreitet kinderpornografische Schriften

Ein kinderpornografisches Video kommt einen Mann aus dem Wiesental teuer zu stehen. Weil es sich um ein einmaliges Vergehen handelte, kam der Angeklagte vor dem Amtsgericht um eine drohende Haftstrafe allerdings herum.

Von Gerald Nill

Schopfheim . Die Staatsanwältin rief die Tat in Erinnerung, die bereits knapp vier Jahre zurückliegt. Damals scrollte der angeklagte Maschinenbediener bei Facebook und stieß auf eine Datei, in der zwei Jungen eine sexuelle Handlung ausführen.

Der heute 38-Jährige öffnete die Datei, lud sie herunter und schickte sie auch noch an einen Bekannten, was den Tatbestand des Verbreitens kinderpornografischer Schriften erfüllte.

Als die Polizei vor der Tür stand, die Wohnung durchsuchte und belastendes Material sicherstellte, war die Ehefrau gerade in Urlaub. 

Die Rechtsanwältin des Angeklagten stellte die ihrem Mandanten zur Last gelegten Vorwürfe nicht in Abrede, gab aber zu bedenken, dass der Mann – inzwischen Vater zweier kleiner Kinder – die kinderpornografische Datei nicht gezielt gesucht habe, sondern zufällig darauf gestoßen sei.

Dass er darauf geklickt habe, sei aus heutiger Sicht „naiv“ gewesen. Dass er diese Datei anschließend noch an einen Bekannten weitergeleitet habe, sei „aus heutiger Sicht total dämlich“ gewesen.

Die Frage des Richters Stefan Götz, ob der Empfänger sich über die Datei gewundert habe und ob nicht zurückgefragt habe, „was schickst Du mir für einen Schweinkram?“, blieb unbeantwortet, weil der Angeklagte sich nicht mehr erinnern konnte.

Damit wurden auch schon die mildernden Umstände in die Waagschale von Justitia geworfen: Die Tat liegt lange zurück, der Angeklagte hat sich bis dato nichts zu schulden kommen lassen, und er lebt aktuell in normalen Verhältnissen mit einer Anstellung, von der er seine Familie ernährt.

Einmaliger Ausrutscher

Die Staatsanwältin forderte als Strafmaß 90 Tagessätze à 30 Euro. Die Verteidigerin gab zu bedenken, dass es ein einmaliger Ausrutscher gewesen sei, dass keine Wiederholungsgefahr bestehe, dass der Angeklagte auch noch zwei Kredite von seinem schmalen Einkommen bedienen müsse und bat um eine deutlich mildere Sanktion.

Richter Götz gab dem Angeklagten die Gelegenheit zu einem Schlusswort, was dieser nutzte. Er gab zu, die strafbare Datei weitergeleitet zu haben, was „total dumm“ gewesen sei und schloss mit den Worten: „Es tut mir leid.“

Dieses Bedauern nahm Richter Götz positiv auf, zumal für den Besitz kinderpornografischen Materials auch eine Freiheitsstrafe von mindestens drei Monaten im Raum stand, und verhängte schließlich eine Geldstrafe von 90 Tagessätzen à 25 Euro, zahlbar in monatlichen Raten à 75 Euro,  so dass der Angeklagte noch lange an seine Missetat denken wird.

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