Walter Würger, Ortsvorsteher von Langenau, fragte nach, was es mit der Sperrung der Investitionspauschale für die Ortsteile aufgrund einer Prioritätenliste auf sich habe. Die Pauschale könne noch nicht freigegeben werden, da die Finanzierungsmittel, also die Einnahmen, fehlten, so Kämmerer Thomas Spohn. Nicht alle Einnahmen würden in den Investitionsbereich fließen. Eine Mittelübertragung sei also nicht möglich. Verfallen könnten die Mittel aber nicht, da sie in der Satzung verankert seien.
Die Ortsteile könnten freilich über die Mittel aus den Vorjahren verfügen, die Sperre beziehe sich nur auf die Ansätze für 2020. Was die Vorjahre betreffe, sei alles finanziert und stehe zur Verfügung. Walter Würger wollte wissen, weshalb die Pauschale „so weit unten“ in der Rangliste stehe. Das Anrecht darauf werde in der Ortschaftsverfassung geregelt.
Kämmerer Spohn verwies auf die kommunale Haushaltsführung mit ihrer Prioritätenliste; befinde sich ein Vorhaben in dem Stadium, dass noch keine Aufträge erteilt worden seien, dann falle dieses in die dritte Priorität.
Coronabedingte Mindereinnahmen verzeichnet die Stadt bei den Bußgeldern. Einer von mehreren Investitionsposten, nach denen sich Freie Wähler-Stadträtin Hildegard Pfeifer-Zäh erkundigte, war die Umgestaltung des Sparkassenplatzes, weil die im Haushalt zur Verfügung stehenden Mittel für die Schlussrechnung voraussichtlich nicht ausreichen. Zur Deckung der fehlenden Mittel sind die Restmittel aus dem Umbau der Scheffelstraße in eine Fußgängerzone vorgesehen.