Schopfheim „Immer noch unter dem Marktpreis“

Petra Martin
Der Gemeinderat erhöhte jetzt die zulässige Miete für geförderte Wohnungen. Foto: Archiv

Gemeinderat: Nach zehn Jahren wird erstmals die Miete für Sozialwohnungen angehoben.

Schopfheim - Seit zehn Jahren wurde die zulässige Miete für die von der Stadt geförderten Wohnungen nicht mehr angehoben. Jetzt hat der Gemeinderat beschlossen, diese Miete zu erhöhen.

Die bisherigen Mieten lagen zwischen 4,60 Euro bis zu 5,40 Euro pro Quadratmeter. Die neuen Mieten betragen maximal sechs Euro pro Quadratmeter Wohnfläche.

„Wir stehen dahinter“, sagte Hildegard Pfeifer-Zäh (Freie Wähler). „Sechs Euro Höchstmiete ist noch unterm Marktpreis.“

Teresa Klein (SPD) erklärte ebenfalls: „Generell stimmen wir dem zu.“ Sie habe allerdings zu bemängeln, dass sehr lange keine Anpassung vorgenommen worden sei. Man könne nur „beten“, dass künftig regelmäßig Anpassungen getätigt würden, damit nicht „solche Sprünge“ entstünden.

Teresa Klein erkundigte sich auch, ob die Stadtverwaltung bei der Mieterhöhung eine Prüfung auf Härtefälle vornehme.

Fachbereichsleiter Jürgen Sänger sagte, die Verwaltung gehe davon aus, dass es keine Probleme gebe. Sänger machte darauf aufmerksam, dass die Miete dem Bürgerlichen Gesetzbuch entsprechend maximal um 20 Prozent innerhalb von drei Jahren erhöht werden dürfe.

Das bedeutet, dass Wohnungen mit einer Miete von 4,60 Euro pro Quadratmeter lediglich um 20 Prozent mehr belastet werden dürften und nicht, um auf den Höchstbetrag von sechs Euro zu kommen, um 30 Prozent. Erst nach Ablauf der drei Jahre könnten weitere Anpassungen vorgenommen werden, so Sänger.

Betrage die Miete derzeit beispielsweise 5,60 Euro pro Quadratmeter, so dürfe der Betrag höchstens bei sechs Euro liegen – die Erhöhung fällt hier also aufgrund der Nähe zum Höchstbetrag moderater aus.

Auch Andreas Kiefer (Unabhängige) bat darum, bis zur nächsten Erhöhung der Miete nicht wieder zehn Jahre verstreichen zu lassen.

Auf die Frage der CDU-Fraktionsvorsitzenden Ute Zeh erklärte Jürgen Sänger, dass der Bezug einer geförderten Wohnung einen Wohnungsberechtigungsschein voraussetze. Dieser werde alle zwei Jahre überprüft. Seien die Mieter zwischenzeitlich nicht mehr berechtigt, diesen Schein zu beziehen, weil ihr Einkommen über der festgelegten Grenze liegt, werde eine Nachzahlung des darüber liegenden Mietbetrags fällig.

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