Bei der Entscheidung, wer unter den Bewerbern den Zuschlag erhält, spielt denn auch nicht nur die Höhe des Kaufpreises eine Rolle. „Die Stadt behält sich ausdrücklich vor, sowohl das Höchstgebot als auch Gestaltungs- und Nutzungskonzept in die jeweilige Angebotsbewertung einzubeziehen, heißt in der Ausschreibung.
Die Stadt stellt es dem Käufer, der vom Gemeinderat schließlich den Zuschlag erhält, explizit frei, die Gebäude entweder abzureißen oder zu erhalten und zu sanieren. Im letzteren Falle müsse er sich indes mit dem Denkmalamt abstimmen. „Abriss oder Sanierung – wir sind in alle Richtungen offen“, betonte Bürgermeister Dirk Harscher.
Marianne Merschhemke (Grüne) regte an, die historische Fassade eventuell auch in einem Neubau aufzunehmen. Ihr Fraktionskollege Ernes Barnet empfahl, sich bei der Verkausfentscheidung nicht streng an das Mindestgebot in Höhe von 250 000 Euro zu klammern, sondern vor allem das Nutzungskonzept zu bewerten. Er wies auch darauf hin, dass der Stadt im Laufe der vergangenen zwölf Jahre aufgrund des Leerstands der beiden Häuser rund 300 000 Euro an Mieteinnahmen entgangen seien.