Schopfheim „Kinderei“ löst das Feuer aus

Markgräfler Tagblatt

Uehlin-Häuser: Jugenschöffengericht verurteilt die zwei jungen Brandstifter zu Bewährungsstrafen

„Blöde Idee“ mit fatalen Folgen: Der Brand der beiden Uehlin-Häuser im Juni des vergangenen Jahres war ein „Dummer-Jungen-Streich“, der „aus dem Ruder lief“.

Schopfheim (wm). Zu dieser Auffassung gelangte jedenfalls das Jugendschöffengericht Waldshut-Tiengen, das die beiden angeklagten Männer im Alter von 20 und 22 Jahren denn auch nicht wegen „vorsätzlicher Brandstiftung“, sondern wegen „Brandstiftung durch Unterlassung“ zu Freiheitsstrafen verurteilte, diese aber zur Bewährung aussetzte.

Für Gericht wie für Staatsanwaltschaft stand nach knapp sechsstündiger Verhandlung fest, dass das Feuer in den beiden Häusern keine geplante Tat war, sondern unbeabsichtigte Folge einer „blöden Idee“. Richter Rühl sprach von Brandstiftung in einem „minder schweren Fall“. Die Kammer hielt den Angeklagten zudem zugute, dass sie bei der Aufklärung der Tat kooperierten.

Die jungen Männer hatten sich in das abgesperrte Areal begeben, um dort zu „chillen“. Dabei zündeten sie ein Stück Papier an, das in einem der Häuser auf dem Teppichboden lag. Das Spiel mit dem Feuer geriet außer Kontrolle, Löschversuche der beiden Angeklagten schlugen fehl, sie suchten daraufhin panikartig das Weite, ohne den Brand zu melden.

Doch Zeugen hatten die flüchtenden mutmaßlichen Täter gesehen, und schon einen Tag später konnte die Polizei die beiden Tatverdächtigen dingfest machen (wir berichteten).

Bei den Vernehmungen habe sich der Eindruck verfestigt, dass die beiden die Häuser nicht vorsätzlich anzünden wollten, so Polizeibeamte im Zeugenstand. Der Brandsachverständige wies allerdings auch darauf hin, dass die Flammen durchaus auf Nachbargebäude hätten übergreifen können, wenn nicht Passanten die Feuerwehr frühzeitig alarmiert und diese das Feuer rasch unter Kontrolle hätte bringen können.

Die Staatsanwaltschaft bewertete die Brandstiftung als „ausgeartete Kinderei“. Bei beiden Angeklagten könne man nicht von reifen Persönlichkeiten sprechen, hieß es. Vielmehr war bei der Verhandlung von Entwicklungsstörungen und geistigen Beeinträchtigungen die Rede. Beiden jungen Männern wurde zudem eine Behinderung beziehungsweise eine Schwerbehinderung attestiert. Eine Bewährungshelferin und eine Vertreterin des Jugendamtes erklärten, die Angeklagten seien unreif und bedürften der Betreuung.

Der Ältere der beiden hatte indes ein längeres Vorstrafenregister vorzuweisen, mit Verurteilungen wegen Diebstahls und Körperverletzung zum Beispiel. Das Jugendschöffengericht hatte ihn deswegen bereits Ende November 2016 denn auch zu einer Freiheitsstrafe von 18 Monaten auf Bewährung verurteilt. Wegen des Brandes hatte er zudem vier Monate in Untersuchungshaft verbracht.

Sowohl Gericht als auch Staatsanwaltschaft bewerteten die Brandstiftung im Uehlin-Areal indes nicht als Bewährungsbruch, da die Tat nicht vorsätzlich geschah.

Das Gericht tat sich schwer, den finanziellen Schaden des Brandes zu beziffern. Richter Rühl sah denn auch von einer förmlichen Feststellung ab, wies mit Blick auf die historische und kommunalpolitische Bedeutung der Gebäude jedoch auf den „ideellen Schaden“hin.

Das Gericht verband die Bewährungsstrafen mit Auflagen (gemeinnützige Arbeit) und verknüpfte das Urteil mit der eindringlichen Mahnung an die beiden jungen Männer, dies als „letzte Chance“ zu verstehen.

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