Voraussetzung für die vereinfachten und verlegten Inventuren ist ein entsprechendes System der Materialwirtschaft und Lagerbestandsverwaltung, das eine Rückrechnung oder Fortschreibung des Lagerbestands gewährleistet.
Die „körperliche Inventur“ mache auch Sinn, weil der Computer „Bestandsveränderungen“ etwa durch Ladendiebstahl nicht erfasst, so Janine Vögtlin.
Solcher Ladendiebstahl komme trotz Sicherung eigentlich aller Produkte immer mal wieder vor, so die Betriebswirtin. In ihrem Fachgeschäft wird die „körperliche Inventur“ vollumfänglich vom Team erledigt.
Stichtag 31. Dezember gilt nicht mehr
Ebenso bei Thea Adelbrecht, Inhaberin von zwei Mode- und Kleidungsfachgeschäften in der Innenstadt. Allerdings auch nicht mehr zum Stichtag 31. Dezember wird bei „Adelbrecht Woman und Man“ durchgezählt, sondern erst Ende Januar und eben dann, wenn auch im Mode- und Bekleidungsbereich weniger los ist. Dank der digitalen Warenwirtschaft sei dies möglich, sagt Thea Adelbrecht.
Abwicklung für die Mitarbeiter erleichtert
Und dank des Computers sei auch die „körperliche Inventur“ für ihre Mitarbeiterinnen leichter abzuwickeln, sagt die erfahrene Schopfheimer Geschäftsfrau zur so genannten „nachgelagerten Inventur“, die innerhalb der ersten beiden Monate nach dem Bilanzstichtag gesetzlich möglich ist.