Schopfheim Körperliche Inventur ist ein Muss

Ralph Lacher

Geschäfte: Durchzählen ist Pflicht / Dank Computer ist die Auflistung nicht mehr an ein Datum gebunden

Messen, zählen, wiegen – das Warensortiment eines Handelsgeschäfts muss gemäß Gesetz mindestens einmal pro Jahr erfasst werden. Einst geschah dies stets zum Jahresende; seit es durch den Computer eine so genannte „Permanente Inventur“ gibt, nutzen dies auch die Schopfheimer Einzelhandelsgeschäfte.

Von Ralph Lacher

Schopfheim. Die Geschäftsleute nehmen die „körperliche Erfassung“ ihres Warenbestands – so lautet der Fachbegriff – eben nicht in den arbeitsreichen, weil kundenintensiven Tagen zum Jahresende vor, sondern früher oder später.

Inventur schon im November erledigt

Beim Lebensmittelunternehmen Hieber, in Schopfheim mit einem Markt und in Fahrnau mit einem „Lädeli“ vertreten, sei die Inventur schon gemacht worden, sagt Geschäftsführer Karsten Pabst. Das sei zu den Schließzeiten im November, also am Wochenende und auch nachts, geschehen und sowohl von eigenen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern wie auch von Beschäftigten eines Dienstleisters vorgenommen worden, berichtet Karsten Pabst. Die permanente Inventur durch das Computer-Waren-Erfassungssystem werde vom Finanzamt noch nicht als Inventur anerkannt, so dass man eben nach wie vor zählen, messen und wiegen müsse, so der Hieber-Geschäftsführer.

Bestandsveränderung durch Ladendiebstahl

Ebenfalls nicht zum Jahreswechsel, sondern erst im Februar, wenn erfahrungsgemäß weniger los ist, wird beim Elektrofachgeschäft von Gewerbevereinsvorsitzendem Martin Bühler die „körperliche Inventur“ vorgenommen.

Wie Geschäftsführerin Janine Vögtlin erläutert, sei vom Gesetzgeber die „körperliche Inventur“ vorgeschrieben. Allerdings habe man bei der „permanenten Inventur“ durch den Computer die Möglichkeit, den Zeitpunkt selbst zu wählen, erläutert Janine Vögtlin.

Voraussetzung für die vereinfachten und verlegten Inventuren ist ein entsprechendes System der Materialwirtschaft und Lagerbestandsverwaltung, das eine Rückrechnung oder Fortschreibung des Lagerbestands gewährleistet.

Die „körperliche Inventur“ mache auch Sinn, weil der Computer „Bestandsveränderungen“ etwa durch Ladendiebstahl nicht erfasst, so Janine Vögtlin.

Solcher Ladendiebstahl komme trotz Sicherung eigentlich aller Produkte immer mal wieder vor, so die Betriebswirtin. In ihrem Fachgeschäft wird die „körperliche Inventur“ vollumfänglich vom Team erledigt.

Stichtag 31. Dezember gilt nicht mehr

Ebenso bei Thea Adelbrecht, Inhaberin von zwei Mode- und Kleidungsfachgeschäften in der Innenstadt. Allerdings auch nicht mehr zum Stichtag 31. Dezember wird bei „Adelbrecht Woman und Man“ durchgezählt, sondern erst Ende Januar und eben dann, wenn auch im Mode- und Bekleidungsbereich weniger los ist. Dank der digitalen Warenwirtschaft sei dies möglich, sagt Thea Adelbrecht.

Abwicklung für die Mitarbeiter erleichtert

Und dank des Computers sei auch die „körperliche Inventur“ für ihre Mitarbeiterinnen leichter abzuwickeln, sagt die erfahrene Schopfheimer Geschäftsfrau zur so genannten „nachgelagerten Inventur“, die innerhalb der ersten beiden Monate nach dem Bilanzstichtag gesetzlich möglich ist.

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