Schopfheim Lärmmessungen: Die EWS stellen sich taub

Markgräfler Tagblatt
Die EWS lehnen die geforderten Langzeitmessungen zum Lärm der Windräder am Rohrenkopf ab. Foto: Archiv

Windpark: Betreiber lehnt Langzeiterhebung als „unverhältnismäßig“ ab .  Stellungnahme ans Landratsamt.

Schopfheim-Gersbach - „Unverhältnismäßig und nicht zielführend“: Mit dieser Begründung stellen sich die EWS als Betreiber des Windparks am Rohrenkopf in Bezug auf eine Langzeit-Lärmmessung taub.

Sowohl der Ortschaftsrat Gersbach als auch zahlreiche Bürger und die Windkraftgegner hatten solche Langzeitmessungen immer wieder gefordert und sogar selbst Vorschläge zur technischen Umsetzung geliefert.

Nachdem sie damit lange Zeit auf kein Gehör gestoßen waren, erklärte sich das Landratsamt Lörrach als zuständige Genehmigungsbehörde kürzlich bereit, dieser Forderung nachzukommen.

Die Behörde bat in diesem Zusammenhang die EWS, zu einer „möglicherweise anzuordnenden Langzeitimmissionsmessung“ Stellung zu nehmen. Der Windparkbetreiber teilte der Behörde laut Pressemitteilung am Freitag mit, dass er eine solche Erhebung im Umfeld des Rohrenkopfs „aus mehreren Gründen“ ablehne.

„Wir sind selbst an einer Befriedung von Konflikten interessiert“, betont EWS-Geschäftsführer Tobias Tusch. Das Unternehmen sehe die im Raum stehende Messung aber als „nicht zielführend“ an, um zu einem „für alle Interessengruppen akzeptablen Ergebnis zu kommen“ – zumal die Aussagen der Messung aus statistischen Verfahren abgeleitet werden sollen.

Langzeitmessung „nicht zielführend“

Grundsätzlich dürfe die zuständige Genehmigungsbehörde laut Bundesimmissionsschutzgesetz zwar eine so genannte „kontinuierliche Messung“ erlassen. Diese müsse muss dann aber im Sinne des Ziels geeignet, aufgrund der vorliegenden Fakten erforderlich und mit Blick auf Aufwand und Ergebnis verhältnismäßig sein. Hierfür müsste nach Auffassung der EWS unter anderem eine „wiederholte Überschreitung“ der im Genehmigungsbescheid festgelegten Grenzwerte als Voraussetzung für eine solche Anordnung gegeben sein. „Und hiervon“, so Tusch, „ist beim Betrieb des Windparks Rohrenkopf nicht auszugehen.“

Das Landratsamt habe selbst an über zehn dokumentierten Vorort-Terminen über einen langen Zeitraum und zum Teil mit einer begleitenden Messung keine Überschreitung von Grenzwerten festgestellt, so der EWS-Geschäftsführer weiter. Zudem komme eine gutachterliche Auswertung von einzelnen, von Gersbacher Bürgern geführten Lärmtagebüchern aufgrund von „zum Teil nichtplausiblen und widersprüchlichen Aussagen“ zu dem Ergebnis, dass sich die gemachten Lärmbeschwerden wahrscheinlich „generell gegen die Windräder und nicht gegen tatsächliche Lärmbeschwerden richten“.

Seit der Inbetriebnahme der Windräder am Rohrenkopf hätten sich einzelne Anwohner immer wieder beschwert „mit der subjektiven Aussage, die Windräder seien zu laut“, heißt es in der Stellungnahme der EWS weiter. Als Betreiber habe das Unternehmen bisher stets alle Bitten des Landratsamts

Alle Bitten des Landratsamts erfüllt

erfüllt, technische Auswertungen erstellt und Gutachten in Auftrag gegeben. Auch das Landratsamt sei bisher aufgrund eigener Untersuchungen und aufgrund von Untersuchungen Dritter immer zu der Erkenntnis gelangt, dass keine Überschreitung von Grenzwerten vorliege. Diese Ergebnisse seien anzuerkennen. „Auf dieser Basis weiteren Aufwand zu generieren, erachten wir für unverhältnismäßig“, so die EWS. Erst vergangene Woche seien Techniker vor Ort gewesen und hätten erneut den „guten technischen Zustand der Anlagen bestätig.“

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