Schopfheim Neues Quartier in der Innenstadt

Markgräfler Tagblatt

Gemeinderat: „Kohlengässle“: CDU-Antrag auf Erlass einer Veränderungssperre abgelehnt

Für den Bebauungsplan „Kohlengässle“ wird keine Veränderungssperre erlassen. Dies beschloss der Gemeinderat.

Von Petra Martin

Schopfheim. Beantragt worden war die Veränderungssperre von der CDU, deren Fraktionsmitglieder bei der Abstimmung aber schließlich auch gegen ihren eigenen Antrag stimmten, nachdem Bürgermeister Nitz versichert hatte, dass vor einer Beratung im Gremium keine Bauvoranfragen oder -anträge gestellt würden - ansonsten könnten Bauträger klagen.

Die CDU-Fraktion hatte ihren Antrag auf Erlass einer Veränderungssperre damit begründet, dass eine Bebauung auf den verkauften privaten Grundstücken die Gesamtentwicklung des Areals erheblich erschweren könne. Zur Sicherung der Planung für den gesamten Bereich solle eine Veränderungssperre erlassen werden, in deren Geltungsdauer der Bebauungsplan aufzustellen sei.

CDU-Stadtrat Thomas Kuri erinnerte daran, dass seine Fraktion bereits im September 2017 nachgefragt habe, doch keine schriftliche Antwort von der Verwaltung erhalten habe. Die Kommune habe die Verpflichtung, ihre Planungshoheit für das Gebiet, bei dem man schon von einem Quartier sprechen könne, wahrzunehmen. Die Veränderungssperre sei das richtige Mittel dafür - vor allem vor dem Hintergrund, dass schon Interessenten vorhanden seien.

Bevor Bauanfragen eingehen, müsse das Ganze städtebaulich geordnet werden. So habe es die Stadt vorbildlich beim Eisweihergebiet betrieben, so sollte sie es erst recht in der Innenstadt machen, unterstrich Thomas Kuri.

Die Zeit könne dazu genutzt werden, die Details zu beschreiben wie die Zahl der Baugeschosse sowie zu Tiefgarage und Zufahrt. Eine Verdichtung in diesem Bereich bedeute sehr wohl eine Beeinflussung der Umgebung. Es sei der Gemeinderat, der darüber entscheide, wie es in diesem Quartier vorangehen solle. „Da verliert man nichts.“ Bis dahin sollten alle Bauvoranfragen zurückgestellt werden. Ansonsten habe man möglicherweise eine Situation wie in der Schwarzwaldstraße, wo beim Krankenhaus eine massive Verdichtung stattgefunden habe.

Bürgermeister Nitz sprach sich entschieden gegen eine Veränderungssperre aus. Es gebe bislang lediglich „ein paar grobe Vorstellungen“, aber bis zur Vorstellung konkreter Planungen sei es noch nicht so weit gediehen. Sobald „etwas hinlänglich Konkretes“ auf dem Tisch liege, werde die Verwaltung dies dem Gemeinderat präsentieren. Das städtische Grundstück sei von diesen planerischen Überlegungen nicht tangiert.

Schon jetzt informiert werden wollte hingegen Heidi Malnati (CDU); sie sei schon von einem Investor angesprochen worden. „Es geht nicht, dass wir da nicht Bescheid wissen, es berührt uns ja in der Gesamtplanung.“

SPD-Fraktionsvorsitzender Artur Cremans fragte, ob der Aufstellungsbeschluss nach fünf Jahren verjähre. Dies verneinte Karin Heining, Fachbereichsleiterin Bau und Technik, doch sie versprach, dies noch genau zu prüfen. Cremans verlangte ebenfalls, informiert zu werden, auch nicht-öffentlich, wenn es nicht anderes gehe. So sei ja auch bei einem anderen Bauvorhaben auf dem ehemaligen Rietschle-Gelände dem Gremium das Neubebauungsvorhaben vorgestellt worden.

Fraktionskollege Peter Ulrich erinnerte vor dem Hintergrund, dass es nun den Arbeitskreis Bezahlbarer Wohnraum gibt, daran, dass es sich um eines der wenigen städtischen Grundstücke handele, auf das die Stadt direkten Zugriff habe.

Karin Heining sagte, es liege keine Veranlassung für eine Veränderungssperre vor. Würde eine solche erlassen werden, trete eine zeitliche Begrenzung in Kraft, dann müsse alles innerhalb von drei Jahren abgeschlossen sein.

Bürgermeister Nitz kündigte an, dieses Thema bei der Klausurtagung des Gemeinderats im April zu vertiefen. Bis dahin dürften keine Bauvoranfragen behandelt werden, machten nochmals Thomas Kuri und Grünen-Stadtrat Ernest Barnet deutlich - aufgrund dieser Prämisse gab es keine Gegenstimmen. Dem CDU-Antrag auf Erlass einer Veränderungssperre wird nicht stattgegeben.

Schopfheim (ma). Im Jahr 2005 hatte der Gemeinderat die Aufstellung des Bebauungsplans „Kohlengässle“ aufgestellt. Dieser umfasst den Bereich zwischen Hebelstraße, Schwarzwaldstraße, Steinhäußler Straße, Wehrer Straße und Bahnlinie. Da bislang keine konkreten Bauabsichten vorhanden waren, war die Aufstellung des Bebauungsplans nicht weiterverfolgt worden.

Nun hat sich die Lage grundlegend geändert: Es gibt planerische Überlegungen seitens der Stadtverwaltung für das städtische Grundstück in diesem Bereich, das den ehemaligen SBG-Parkplatz einschließlich des Grundstücks umfasst, auf dem sich das Jugendzentrum befindet.

Zwei weitere - bebaute - Privatgrundstücke im Geltungsbereich des Bebauungsplans wurden von ihren Eigentümern zum Verkauf angeboten. Zwischenzeitlich habe ein Bauträger das Areal erworben. Mehrere Kaufinteressenten führten mit der Stadtverwaltung Gespräche über eine künftige Neubebauung.

Die Stadtverwaltung teilte mit, der Käufer habe eine Bebauungskonzeption vorgelegt, die zu keiner Beeinträchtigung der Entwicklung und Neubebauung der städtischen Grundstücke führen werde. Vorgesehen sind laut Verwaltungsvorlage für den Gemeinderat drei Mehrfamilienwohnhäuser mit drei Vollgeschossen und ausbaubarem Attikageschoss mit insgesamt 25 Wohnungen. Die Tiefgaragenzufahrt solle von der Schwarzwaldstraße her erfolgen.

Voraussetzung für die Realisierung ist indes der Verkauf des städtischen Grundstücks, das parallel zum Kohlengässle liege.

Umfrage

Bargeld

Die FDP fordert Änderungen beim Bürgergeld. Unter anderem verlangt sie schärfere Sanktionen. Was halten Sie davon?

Ergebnis anzeigen
loading