Notaufnahme nicht betroffen
Wichtig: Die betroffene Notfallpraxis ist nicht zu verwechseln mit dem Rettungsdienst oder der Notaufnahme des Krankenhauses selbst. Die Rede ist viel mehr vom (haus-)ärztlichen Bereitschaftsdienst, der in Schopfheim an Feiertagen und am Wochenende die Stellung hält. Genutzt werden für diese Notfallpraxen hier wie andernorts Räume im jeweiligen Krankenhaus. Im Einsatz sind dabei mehrere niedergelassene Ärzte, die einen „Pool“ bilden, um den Bereitschaftsdienst gemeinsam zu stemmen. Eben dieses Konstrukt scheint angesichts des aktuellen Urteil nicht mehr ohne weiteres erlaubt zu sein. Hintergrund sind Fragen der Sozialversicherungspflicht.
Acht Praxen geschlossen
Insgesamt gibt es in Baden-Württemberg 115 Notfallpraxen; 14 davon sind von dem Urteil betroffen, acht schließlich werden komplett geschlossen – darunter Schopfheim und diejenige in Bad Säckingen. Die Kriterien, nach denen die KVBW über die Schließung der Standorte entschieden hat, umreißt ein Sprecher auf Nachfrage unserer Zeitung wie folgt: Wie oft wird die Notfallpraxis in Anspruch genommen? Wie viele Poolärzte gibt esdort ? Und: Wie steht es um die Erreichbarkeit anderer Notfallpraxen?