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Schopfheim Notfalls vor Gericht durchsetzen

(sut)
Wie viel Lärm machen die Windräder am Rohrenkopf wirklich? Das soll eine Langzeitmessung ergeben, deren Sofortvollzug das Landratsamt angeordnet hat - dagegen haben die EWS als Betreiber allerdings Rechtsmittel eingelegt. (Archivfoto) Foto: Erich Meyer

Rohrenkopf: Ortschaftsrat begrüßt Langzeit-Lärmmessungen am Windpark.

Schopfheim-Gersbach - Die Langzeit-Lärmmessungen für den Windpark am Rohrenkopf waren beherrschendes Thema in der jüngsten Sitzung des Ortschaftsrats.

Wie bereits berichtet, hat das Landratsamt Lörrach eine Langzeitimmissionsmessung am Rohrenkopf angeordnet. Der Ortschaftsrat bat das Landratsamt, diese gegebenenfalls auch gerichtlich durchzusetzen.

Der Ortschaftsrat habe immer versucht, das Beste fürs Dorf und dessen Bewohner zu erreichen, hieß es. Die EWS diskutiere Tatsachen weg.

Bei der Genehmigung der Windenergieanlagen (WEA) seien bezüglich der Geräuschimmissionen Grenzwerte festgelegt worden. Bei der Planung der WEA Rohrenkopf habe man die Grenzwerte bezüglich des Lärms nur theoretisch ermittelt. Mittlerweile hätten auch Experten Zweifel an der Einhaltung der Werte.

Sie gelangten zu der Erkenntnis, dass in der schwierigen Geografie und in den Höhenlagen des Südschwarzwalds die verwendeten Berechnungsmethoden zu den nahe liegenden Wohngebieten keine zuverlässigen Ergebnisse und Aussagen liefern. Das seinerzeit beauftragte Büro räumte ein, keine topografischen Erfahrungen zu haben.

Der Ortschaftsrat vertritt die Auffassung, dass bei der Festlegung von Grenzwerten grundsätzlich sichergestellt sein muss, diese in der Praxis dann auch nachzuprüfen.

Der Ortschaftsrat habe das bislang praktizierte Führen von Lärmtagebüchern schon im Vorfeld als nicht zielführend angesehen, weil Menschen unterschiedliche Wahrnehmungen hätten und die aufgezeichneten Einschätzungen rechtlich nicht verwertbar seien.

Die EWS habe alle fünf WEA realisieren können und profitiere seit der Inbetriebnahme von der sehr hohen Einspeisungsvergütung, damit sei ein hohes Maß an Wirtschaftlichkeit gegeben.

Die Kosten für eine Lärmimmissionsmessung stehe dazu in einem erträglichen Rahmen, so die Räte. Nur eine Langzeitmessung könne die charakteristischen Pegelspitzen erfassen, die die rotierenden Flügel verursachen.

Sollten die ermittelten Ergebnisse über den amtlich festgelegten Grenzwerten liegen, seien Lösungen zu Gunsten der Gersbacher Bürger zu suchen.

Bei der Einweihung der Anlagen hätten die EWS betont, dass sie in den kommenden 20 Jahren Bewohner von Gersbach und an einer Befriedigung der Situation vor Ort interessiert seien. Dieses Versprechen könne das Unternehmen durch das Akzeptieren der Lärmimmissionsmessung jetzt einhalten.

Danach sieht es indes gar nicht aus. Die EWS haben nach Angaben von Georg Lutz, dem zuständigen Fachbereichsleiter des Landratamts, beim Verwaltungsgericht Rechtsmittel gegen die Anordnung der Behörde auf „Sofortvollzug“ eingelegt. Mit einem gerichtlichen Bescheid sei in „absehbarer Zeit zu rechnen“, so Lutz auf Nachfrage.

Er legt in diesem Zusammenhang Wert darauf, dass die Langzeitmessungen keineswegs auf Druck des Ortschaftsrats und der Windkraftgegner zustande gekommen seien. Vielmehr sei es lange Zeit schwierig gewesen, für diese komplexen Messungen ein geeignetes Institut zu finden, das über die erforderliche Messtechnik verfügt.

Sollte das Verwaltungsgericht die Beschwerde der EWS abweisen, werde das beauftragte Unternehmen „mehrere Wochen, wenn nicht Monate“ messen, um zu verlässlichen Ergebnissen zu kommen. Dabei kämen jedoch nicht alle 41 Messpunkte aus dem Genehmigungsverfahren zum Zug, so Lutz. Vielmehr werde man sich auf die „heikelsten“ beschränken, jene also, wo die (errechneten) Prognosen relativ knapp unter der erlaubten Obergrenze liegen.

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