Schopfheim „Roter Punkt“ für den Abriss

Markgräfler Tagblatt
Nicht mehr unter Schutz: Die Stadt darf die alten Uehlin-Häuser jetzt doch abreißen. Foto: Werner Müller Foto: Markgräfler Tagblatt

Uehlin-Häuser: Stadt setzt sich gegen Denkmalamt durch: Widerspruch erfolgreich

Freie Bahn: Bei den alten, zum Teil denkmalgeschützten Uehlin-Häusern ist die Stadt nach jahrelangem Tauziehen endlich am Ziel. „Die Abrissgenehmigung liegt seit 10. März vor“, teilte Bürgermeister Dirk Harscher am Montag dem Gemeinderat die frohe Kunde mit.

Von Werner Müller

Schopfheim . Im „nächsten Schritt“ könne das Stadtparlament in einer der kommenden Sitzungen über eine erneute Ausschreibung der beiden Gebäude in der Hauptstraße entscheiden.

Dabei gelte, wie bisher, ein Mindestgebot von 250 000 Euro. Ein möglicher Investor habe zudem ein detailliertes Nutzungs- und Gestaltungskonzept sowie eine Finanzierungsbestätigung vorzulegen. Bei einem Zuschlag könne der neue Eigentümer mit den alten Gemäuern dann „machen, was er will – erhalten oder abreißen“.

Das Stadtoberhaupt ist nach eigenen Angaben zuversichtlich, dass sich dank der Abrissgenehmigung jetzt genügend Kaufinteressenten finden werden. Schließlich sei die Immobilie an der Ecke Haupt-/Scheffelstraße ein „Filetstück in bester Lage“, das für die künftige Nutzung „alle Möglichkeiten offen lässt“.

Als Noch-Eigentümer könne die Stadt trotz allem dafür Sorge tragen, dass auch ein Neubau das Andenken an den Namensgeber des Kulturdenkmals, Georg Uehlin, den Gründer des „Markgräfler Tagblatts“, am Leben hält. Denkbar sei beispielsweise das Anbringen einer Gedenktafel oder das Aufstellen einer Original-Druckmaschine aus der Gründerzeit der ältesten Tageszeitung im Landkreis Lörrach.

Mit der jetzt vorliegenden Abrissgenehmigung geht eine schier endlose Geschichte jetzt doch noch ganz im Sinne der Stadt aus. Das Denkmalamt hatte sich bekanntlich gegen den Abbruch der beiden Häuser gestemmt und darauf gepocht, dass es der Stadt auch wirtschaftlich zuzumuten sei, die maroden Gebäude trotz eines gegenteiligen Gutachtens zu erhalten.

Gegen die Ablehnung des Antrags durch das Landratsamt hatte die Stadt Widerspruch eingelegt und, als die Behörden auch diesen zurückwiesen, auf Beschluss des Gemeinderats beim Regierungspräsidium Rechtsmittel eingelegt.

Nach einigem Hin und Her fand im Juni des vergangenen Jahres in Freiburg schließlich ein Krisengipfel mit allen Beteiligten statt (wir berichteten mehrfach)

Ergebnis: Die Stadt sollte ein nachgebessertes Gutachten samt Wirtschaftlichkeitsberechnung und einer städtebaulichen Begründung für den Abriss nachreichen. Außerdem sollte sie die Häuser unter der Maßgabe des Erhalts aus Denkmalschutzgründen noch einmal zum Verkauf ausschreiben.

„Wir haben das alles erledigt“, betont Edgar Frey, bei der Stadt für die Liegenschaften zuständig. Auch die zweite Ausschreibung habe keinen ernsthaften Kaufinteressenten angelockt. Daraufhin habe das RP im Februar dieses Jahres das Landratsamt gebeten, dem „Widerspruch der Stadt abzuhelfen“. Auf gut Deutsch: den Abrissantrag jetzt doch zu genehmigen.

Und siehe da: „Wir haben den roten Punkt schon“, freut sich Edgar Frey. Die Abbruchgenehmigung enthalte keinerlei Einschränkungen. Das heißt: Ein Käufer kann, wenn er will, alles abreißen, mitsamt dem ehrwürdigen Gewölbekeller. Frey hofft denn auch, dass sich ein Investor findet, der ein „tolles Konzept“ vorliegt, das auch zur Stärkung der gesamten Innenstadt beiträgt.

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