Verfolgungsmaßnahmen
Beim Boykottaufruf 1933 stehen SA-Leute vor den Geschäften, pöbeln Kunden an. 1935 wird Beamten das Einkaufen in jüdischen Geschäften verboten. Beim Pogrom im November 1938 werden die zwei verbliebenen jüdischen Geschäfte geschändet. Ab 1938 müssen sie ihre Häuser unter Druck verkaufen, Geschäfte werden beschlagnahmt, Eigentümer enteignet. Das Markgräfler Tagblatt annonciert am 30. Januar 1941 die Versteigerung des Eigentums von Maier Mayer an den Meistbietenden.
Spätestens in den 1960er Jahren recherchiert man nach dem Schicksal der jüdischen Bürger. Die juristische Aufarbeitung bleibt aber für viele Betroffenen unbefriedigend.
Schwierige Aufarbeitung
Vor allem die Opfer der Eugenik-Morde und der Zwangssterilisation müssen in der alten Bundesrepublik sehr lange warten, bis sie endlich als Opfer des Nationalsozialmus anerkannt werden. Erst allmählich kommt der ganze Umfang der Verbrechen zu Tage. Und: Die Stolpersteine können nur verlegt werden, wenn die Biografie der betroffenen Person dokumentiert ist. Oft ist das eine schwierige Spurensuche.
Die Verlegung findet am 28. August statt. Zugleich gibt es ein umfangreiches Veranstaltungsprogramm. Infos unter: www.stolpersteine-wiesental.de