Schopfheim - Für die Kommunal- und Europawahlen am 26. Mai sucht die Stadt noch Wahlhelfer. Das kann jeder sein, der das 18. Lebensjahr vollendet hat und wahlberechtigt ist. Besondere Vorkenntnisse sind nicht erforderlich. Personen, die für die Europawahl, den Kreistag, den Gemeinderat oder Ortschaftsrat kandidieren dürfen allerdings nicht Wahlhelfer sein. Der Einsatz erstreckt sich über zwei Tage.