Schopfheim. Der Brand der Uehlin-Häuser kommt vor den Kadi: Die Staatsanwaltschaft Waldshut-Tiengen hat gegen zwei junge Männer Anklage erhoben wegen wegen Brandstiftung und versuchter schwerer Brandstiftung sowie weiterer Delikte.
Staatsanwaltschaft: Vorwurf: Versuchte schwere Brandstiftung / Fall fürs Jugendschöffengericht
Schopfheim. Der Brand der Uehlin-Häuser kommt vor den Kadi: Die Staatsanwaltschaft Waldshut-Tiengen hat gegen zwei junge Männer Anklage erhoben wegen wegen Brandstiftung und versuchter schwerer Brandstiftung sowie weiterer Delikte.
Die beiden – laut Pressemitteilung ein Heranwachsender und ein Erwachsener aus dem Raum Schopfheim – müssen sich demnach vor dem Jugendschöffengericht verantworten, sofern dies die Klage zulässt.
Die Justiz legt den Männern zur Last, in den Abendstunden des 8. Juni im leerstehenden Gebäude an der Hauptstraße ein Feuer gelegt zu haben, das dann außer Kontrolle geraten sei und auf das Gebäude übergegriffen habe. Dabei sei ein Schaden in sechsstelliger Höhe entstanden, so die Leitende Oberstaatsanwältin Iris Behnke weiter.
Weiter habe die Gefahr bestanden, dass das Feuer auf ein benachbartes Wohn- und Geschäftshaus übergreift. Statt die Feuerwehr zu informieren, seien die Angeschuldigten geflüchtet und hätten dabei erhebliche Sach- und Personenschäden in Kauf genoimmen.
Ein Ausbreiten der Flammen auf das Nachbargebäude habe nur durch das Eingreifen der Feuerwehr verhindert werden können.