Schopfheim „Vertrauen ist komplett zerstört“

Werner Müller
Im Kündigungsstreit zwischen Stadt und Feuerwehrkommandant verständigten sich beide Seiten vor Gericht auf eine einvernehmliche Trennung. Foto: Werner Müller

Kündigung: Stadt und Feuerwehrkommandant einigen sich vor dem Arbeitsgericht.

Schopfheim - Brand gelöscht: Im schwelenden Konflikt zwischen der Stadt und ihrem hauptamtlichen Feuerwehrkommandanten konnten sich beide Seiten vor dem Arbeitsgericht auf eine einvernehmliche Trennung verständigen.

Die fristlose Kündigung, die die Stadt im August ausgesprochen hatte (wir berichteten), ist demnach vom Tisch. Statt dessen stellt sie den Kommandanten bei vollen Bezügen bis Ende März 2020 frei. Obendrein bekommt der langjährige Mitarbeiter eine Abfindung in Höhe von 25 000 Euro.

Diese Vereinbarung enthält auch eine so genannte „Turboklausel“. Das bedeutet, Gehalt und Abfindung stehen dem bisherigen Feuerwehrchef auch dann in voller Höhe zu, wenn er schon vor Ende März zu einem neuen Arbeitgeber wechselt.

Die Einigung kam zustande, nachdem beide Parteien beim Gütetermin vor dem Arbeitsgericht ihre Positionen dargelegt hatten.

Die Rechtsanwältin der Stadt erklärte, aufgrund „mehrerer Vorfälle“ sei das Vertrauensverhältnis zum Kommandanten „vollkommen zerstört“. Dieser habe, so argumentierte sie, beispielsweise am PC Inventarlisten nachträglich geändert und Datensätze vernichtet. Er habe sich zudem ungenehmigt eine viel zu teure Einsatzjacke besorgt.

Vor allem aber habe der Kommandant versäumt, Berichte über Einsätze, deren Kosten die Verursacher hätten bezahlen müssen (zum Beispiel nach Fehlalarmen durch eine Brandmeldeanlage), an die zuständige Abteilung im Rathaus weiterzuleiten.

Das seien einerseits Berichte gewesen, in denen er selbst die Einsätze als kostenpflichtig charakterisiert habe. Andererseits habe er solche Einsätze von vornherein gar nicht als kostenpflichtig klassifiziert. Zwölf solcher Fälle seien bereits aktenkundig, weitere seien noch in Bearbeitung, so die Anwältin.

Der Stadt sei dadurch ein „finanzieller Nachteil“ entstanden“, weil sie gegenüber kostenpflichtigen Dritten keine Bescheide habe ausstellen können.

Auf entsprechende Frage des Vorsitzenden Richters Martin Gremmelspacher sagte sie, ein „Muster“ sei nicht erkennbar. Zwar seien gewisse Einrichtungen stets ohne Kostenbescheid davongekommen, doch es gebe „keine Hinweise auf Absprachen“.

Der Feuerwehrkommandant selbst bestritt vor dem Arbeitsgericht, Datensätze am PC manipuliert zu haben. Den Kauf der Einsatzjacke bestätigte er. Andererseits sei jahrelang auch die Anschaffung beispielsweise von teuren Helmen „nie ein Problem“ gewesen.

Bei den Einsatzberichten räumte der langgediente Feuerwehrmann den „Fehler“ ein, diese nicht an die zuständige Stelle weitergereicht zu haben. Allerdings habe es von dort auch nie Nachfragen oder Kontrollen hinsichtlich der Kostenerstattungen gegeben. Er habe stets nach „bestem Wissen und Gewissen“ entschieden.

Sein Rechtsanwältin erinnerte denn auch daran, dass der Kommandant, seit 2014 im Amt, von seinem Werdegang her eher „feuerwehrtechnisch“ versiert sei und weniger verwaltungsmäßig. Es habe dennoch nie Beanstandungen oder eine Schulung gegeben.

Dem widersprach die Rechtsvertreterin der Stadt indes. Gleich zu Beginn seineR Kommandantentätigkeit habe der Betreffende Schulungen besucht, in denen es auch um die Frage der Kostenerstattungen gegangen sei. Ein Kommandant sei für solche Prüfungen zuständig und in dieser Funktion eine „Vertrauensperson“ für die Stadt.

Arbeitsgerichtsdirektor Martin Gremmelspacher fragte schließlich beide Parteien mit Blick auf das „Gewicht der Vorwürfe“ und das „zerstörte Vertrauen“ nach den Möglichkeiten für eine Einigung. Schließlich gehe es für den Betroffenen um die „berufliche Perspektive“.

Die Anwältin des Feuerwehrkommandanten merkte denn auch an, dass auf diesem speziellen Sektor der Arbeitsmarkt „überschaubar“ sei. Sie hob hervor, dass ihr Mandant seit 19 Jahren in Diensten der Stadt stehe und für seinen „immensen Einsatz“ sogar finanzielle Belohnung bekommen habe. „Die Stadt hat seine Arbeit über einen sehr langen Zeitraum sehr geschätzt", betonte die Juristin und signalisierte Bereitschaft für eine gütliche Einigung.

Das stieß auf der Gegenseite, der Stadt, durchaus auf Gegenliebe. Sie bot an, den Kommandanten bis Ende März weiterzubezahlen und ihm zusätzlich eine Abfindung zuzuerkennen. Dem Vorschlag stimmten beide Seiten nach kurzer Bedenkzeit zu.

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