Das Gremium erteilte damit zugleich einem Antrag des Ortschaftsrates Gersbach eine Absage, der auf Anregung der Windkraftgegner die Stadt aufgefordert hatte, wegen des Windparks am Mettlenkopf den Klageweg zu beschreiten (wir berichteten).
„Wir machen nichts“ – dies sei einhellige Auffassung am Ratstisch gewesen, nachdem der Anwalt der Windkraftgegner dem Gremium die Rechtslage erläutert hatte, so der Bürgermeister. Demzufolge habe die Stadt rechtlich gar keine Grundlage für eine Klage, da der Windpark nicht auf ihrer Gemarkung liegt. Auch die Windkraftgegner hätten juristisch keine Handhabe. Allenfalls Naturschutzverbände könnten Klagen, oder aber Privatpersonen, die vom Windpark unmittelbar tangiert seien.