Die Bauverwaltung rief in Erinnerung, dass der Ausschuss schon vor zwei Jahren die Zustimmung zu Erweiterungen des Mehrfamilienhauses in der Hauptstraße in Fahrnau verweigerte, weil damals Abstandsflächen nicht eingehalten wurden. Die Baurechtsbehörde lehnte den Bauantrag im darauffolgenden Jahr aus den genannten bauordnungsrechtlichen Gründen ab.