Schule Ziel: mehr Beitragsgerechtigkeit in der Schulkindbetreuung

Von Bernhard Konrad
Schulkindbetreuung wird an allen städtischen Grundschulen angeboten. (Symbolbild) Foto: Pixabay

Auf Anregung des Gesamtelternbeirats hat die Stadt die Einkommensstaffelung für Elternbeiträge in der Schulkindbetreuung neu konzipiert. Ziel ist ein höheres Maß an Gerechtigkeit. Die Beiträge sind nun wesentlich differenzierter.

Einkommensschwache Haushalte sollen ab dem Schuljahr 2024/25 weniger für die Schulkindbetreuung an Lörracher Grundschulen bezahlen, gut und sehr gut verdienende Eltern sollen höhere Beiträge leisten. Der Hauptausschuss wird die wesentlich differenziertere Beitragsstruktur am Donnerstag erörtern, das letzte Wort hat der Gemeinderat.

Die Schulkindbetreuung

Aktuell wird an allen städtischen Grundschulen im Zeitfenster von 7 bis 17 Uhr eine Betreuung angeboten. Die freizeitpädagogischen Offerten werden überwiegend von den durch die Stadt beauftragten Trägern der Jugendhilfe – SAK und Kaltenbach-Stiftung – umgesetzt. Gegenwärtig besuchen 463 Kinder von 1641 Grundschülern die Schulkindbetreuung, rund 50 Mitarbeiter sind mit diesen Aufgaben beschäftigt. Die Finanzierung wird gedrittelt in Stadt-, Land- und Eltern-Beiträge, so Fachbereichsleiterin Ilona Oswald in der von Kathrin Stotz verfassten Sitzungsvorlage.

Die bisherige Staffelung

Bis zum Jahr 2016 wurde ein einheitlicher Betrag von allen Eltern erhoben. Ab 2017 wurde im Zusammenhang mit einer konzeptionellen Neuausrichtung der Betreuung eine einkommensabhängige Staffelung eingeführt, die von den Eltern als solidarische Beteiligung bis heute „nahezu durchgängig“ akzeptiert wird, so Oswald.

Die Initiative des Beirats

Der Vorschlag einer Erweiterung der Einkommensstaffelung mit dem Ziel, mehr Gerechtigkeit in der Beitragszahlung herzustellen, kommt aus dem Gesamtelternbeirat selbst.

Bislang endete die obere Einkommensgrenze bei 6000 Euro brutto Haushaltseinkommen. Der Austausch innerhalb der Elternschaft habe aber gezeigt, dass allein schon knapp 50 Prozent der elterlichen Haushalte über ein Brutto-Einkommen in Höhe von über 6000 Euro verfüge, so die Vorlage.

Neue Stufen und Beträge

Die vier bisherigen Einkommensstufen (bis 1499 Euro, 2499 Euro, 3499 Euro und 5999 Euro) werden nun deutlich erweitert – um insgesamt sechs Stufen bis zu einem Haushaltseinkommen von über 20 000 Euro monatlich.

Entsprechend entwickeln sich die Elternbeiträge: Der Mindestbetrag soll von vier auf zwei Euro (pro Stunde, halbtags und ganztags) sinken. Beim bisherigen Höchstbetrag – einem Haushaltseinkommen bis 5999 Euro – werden weiter neun (halbtags) oder elf (ganztags) Euro pro Stunde bezahlt. Dieser Beitrag steigt in der Endstufe auf 25 (halbtags) bzw. 34 (ganztags) Euro pro Stunde für die Schulkindbetreuung. Dieses Modell (Variante I) wird dem Gemeinderat von der Verwaltung in Abstimmung mit dem Gesamtelternbeirat empfohlen (im Gegensatz zur günstigeren Variante II).

Auswirkungen

Die Einkommensverteilung über 6000 Euro sei im Detail nicht bekannt, gleichwohl gehe die Stadt vom „Nebeneffekt“ einer höheren Kostendeckung durch Einnahmensteigerung aus. Zu berücksichtigen seien jedoch künftig, so Oswald, „etwaige veränderte rechtliche Rahmenbedingungen im Zusammenhang mit der Einführung des Rechtsanspruchs auf ganztägige Betreuung und Förderung ab dem Schuljahr 2026/27“.

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