Neue Stufen und Beträge
Die vier bisherigen Einkommensstufen (bis 1499 Euro, 2499 Euro, 3499 Euro und 5999 Euro) werden nun deutlich erweitert – um insgesamt sechs Stufen bis zu einem Haushaltseinkommen von über 20 000 Euro monatlich.
Entsprechend entwickeln sich die Elternbeiträge: Der Mindestbetrag soll von vier auf zwei Euro (pro Stunde, halbtags und ganztags) sinken. Beim bisherigen Höchstbetrag – einem Haushaltseinkommen bis 5999 Euro – werden weiter neun (halbtags) oder elf (ganztags) Euro pro Stunde bezahlt. Dieser Beitrag steigt in der Endstufe auf 25 (halbtags) bzw. 34 (ganztags) Euro pro Stunde für die Schulkindbetreuung. Dieses Modell (Variante I) wird dem Gemeinderat von der Verwaltung in Abstimmung mit dem Gesamtelternbeirat empfohlen (im Gegensatz zur günstigeren Variante II).
Auswirkungen
Die Einkommensverteilung über 6000 Euro sei im Detail nicht bekannt, gleichwohl gehe die Stadt vom „Nebeneffekt“ einer höheren Kostendeckung durch Einnahmensteigerung aus. Zu berücksichtigen seien jedoch künftig, so Oswald, „etwaige veränderte rechtliche Rahmenbedingungen im Zusammenhang mit der Einführung des Rechtsanspruchs auf ganztägige Betreuung und Förderung ab dem Schuljahr 2026/27“.