Die unechte Teilortswahl in Schwörstadt bleibt. Hinter diesem Begriff verbirgt sich eine Regelung, die zu Beginn der 1970er Jahre mit der Kommunalreform in Baden-Württemberg eingeführt worden war. Damit sollte kleineren Orten, die seinerzeit in größere eingemeindet wurden, das Mitspracherecht in den kommunalen Gremien unabhängig von der Parteizugehörigkeit garantiert bleiben. Mit der unechten Teilortswahl wurde den eingemeindeten Orten ein dem Bevölkerungsanteil entsprechender Anteil von Gemeinderatsmitgliedern zugesichert. Zahlreiche Orte im Land haben diese Regelung aber bereits wieder abgeschafft.