Schwörstadt Lösen sich die Schwörstädter Freibadfreunde auf?

Die Oberbadische
Hat sich der Förderverein Rheinschwimmbad Schwörstadt bei seiner Mitgliederversammlung nun aufgelöst oder nicht? Foto: Heinz Vollmar Foto: Die Oberbadische

Mitgliederversammlung: Finanzamt aberkennt die Gemeinnützigkeit des Fördervereins

Schwörstadt (mv). Hat sich der Förderverein Rheinschwimmbad Schwörstadt nun aufgelöst oder nicht? Diese Frage stellt sich nach einer äußerst kontroversen Mitgliederversammlung am Freitag, in der sich Mehrheiten dafür und dagegen abwechselten und die Gemüter der anwesenden Mitglieder zusehends mehr erhitzten.

Ohne Gemeinnützigkeit

Hintergrund der hitzigen Debatten war der Entzug der Gemeinnützigkeit für den Förderverein durch das Finanzamt, weil das Schwörstädter Rheinschwimmbad von der Gemeinde vor rund zwei Jahren verpachtet wurde. Das weitere Prozedere sah vor, dass auch das Vereinsvermögen in Höhe von rund 33 000 Euro satzungsgemäß an die Gemeinde zurückfließen musste.

Vorstandsüberlegungen

Dies führte beim Vorstand um Gerhard Wenk zur Überlegung, den Verein aufzulösen, um dann nach einer etwaigen Beendigung des Pachtverhältnisses wieder einen neuen Förderverein zu gründen, der dann wieder gemeinnützig hätte sein können. Die Vorstandsmitglieder gingen allerdings davon aus, dass das bereits auf ein Sonderkonto der Gemeinde überwiesene Vereinsvermögen für das Rheinschwimmbad hätte ausgegeben werden können.

Diesem Wunsch musste Bürgermeisterin Christine Trautwein-Domschat eine Absage erteilen. Das Geld sei zwar auf ein Sonderkonto geflossen, über dessen Verwendung letztendlich nur der Gemeinderat entscheiden könne. Allerdings müsse man davon ausgehen, dass das Geld dennoch ausschließlich für die Belange des Schwörstädter Rheinschwimmbades ausgegeben werde, für welche entscheide jedoch der Gemeinderat.

Abstimmungsverhalten

In einer ersten Probeabstimmung entschieden sich 15 der 26 anwesenden Mitglieder für den Erhalt des Fördervereins, während acht dagegen stimmten. Nachdem aber deutlich wurde, dass der Verein zunächst nicht mehr selbst über das Vereinsvermögen entscheiden kann, stimmten bei der dann folgenden endgültigen Abstimmung 18 von 26 anwesenden Mitgliedern für eine Auflösung, sechs Mitglieder waren dagegen, zwei enthielten sich ihrer Stimme.

Welche Regelung gilt?

Da in der Vereinssatzung nicht detailliert geregelt ist mit welchen Mehrheiten eine Vereinsauflösung überhaupt möglich ist, galt nach allgemeiner Auffassung am Freitag, dass nun die Regelungen des Bürgerliches Gesetzbuchs (BGB)) gelten, wonach eine Dreiviertelmehrheit für eine Auflösung stimmen muss. Dies war jedoch nicht der Fall, so dass der Förderverein zunächst weiter existiert. Ob dies so bleibt, bleibt abzuwarten, denn Harald Ebner, Mitglied im Förderverein und stellvertretender Bürgermeister verwies auf die Vereinssatzung. Darin heiße es, dass alle Beschlüsse mit einfacher Mehrheit gefasst werden müssen. Wenn dem so sei, dann wäre der Förderverein nach der Beschlusslage vom Freitag doch aufgelöst worden. Es bleibt daher abzuwarten, ob jemand die Beschlusslage von Freitag anfechten wird. Vorerst wurde von Seiten des „noch existierenden Vorstandes“ mitgeteilt, dass im April eine erneute Mitgliederversammlung stattfinden soll, mit Neuwahlen, denn der bisherige Vorstand hat bereits bekundet für ein „Weiter so“ nicht mehr zur Verfügung zu stehen.

Appell der Bürgermeisterin

Zuvor hatte Bürgermeisterin Christine Trautwein-Domschat dem Förderverein geraten, den Vereinszweck auszuweiten, um unter anderen Vorzeichen dann wieder die Gemeinnützigkeit zuerkannt zu bekommen.

Ihr blieb jedoch nicht verborgen, dass der Vorstand sich zur Auflösung respektive zum Rückzug in gewisser Hinsicht bereits entschieden hat. Sie betonte: „Ich habe mich seit Beginn meiner Amtszeit unermüdlich um die Belange des Rheinschwimmbades, für eine Offenhaltung und für Renaturierungsmaßnahmen, Rheinzugang und mehr stark gemacht. Jetzt den Salat einfach hinzuschmeißen, diesen Schritt finde ich nicht richtig.“

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