Als er schließlich durch Selbstrecherche im Internet eine Zeitarbeitsfirma ausfindig gemacht hatte, die ihn dann beschäftigte, meldete er dies nicht der Agentur, und zwar dies zum einen, weil ihm in der Firma vom Personalleiter versichert worden, dass die Firma dies übernimmt. Und zu andere meldete er seine Tätigkeit vom 15. bis 23. des Monats Mai, für die er rund 350 Euro ausbezahlt bekam, nicht der Agentur, zumal er ja nach kurzer Zeit die Firma wieder verließ, weil er mit dem Chef nicht klar kam. Die Richterin: „Sie hätten die Pflicht gehabt, sich selbst um alles zu kümmern.“
Sprachschwierigkeiten
Und warum liefen Gespräche und Telefonate auch nicht immer zur Zufriedenheit aller ab? „Nun, ich konnte ja nicht immer einen Dolmetscher bezahlen“, machte der 36-jährige, von seiner Frau getrennt lebende Rumäne geltend. Allerdings: Als er dann Ende Juni 2017 die Zahlung und Nachzahlung von der Arbeitsagentur über 1100 Euro bekam, also auch für den Zeitraum, in dem er ja für eine Firma tätig geworden war, unternahm er nichts und meldete es auch nicht. Die Agentur erfuhr von diesem Verdienst via Leistungsträger, forderte natürlich das zuviel gezahlte Geld zurück. Und da das nicht zeitgerecht geschah, wurde das Gerichtsverfahren eingeleitet. Im März dieses Jahres hatte der Angeklagte indes 100 Euro der ausstehenden Summe zurückbezahlt.