Schwörstadt Richterin zeigt sich gnädig

Die Oberbadische
Ein in Schwörstadt ansässiger Rumäne hatte sich vor dem Amtsgericht in Lörrach zu verantworten. Foto: Archiv Foto: Die Oberbadische

Urteil: Auflagen wegen unberechtigten Arbeitslosengeldbezugs

Schwörstadt (lu). Wer Arbeitslosengeld beantragt und bezieht, der hat auch Pflichten. Darauf machte die Richterin am Amtsgericht einen Angeklagten, einen 36-jährigen Rumänen, der seit viereinhalb Jahren in Schwörstadt lebt, aufmerksam. Letztlich hatte sie wie die Staatsanwältin aber ebenso Einsehen und ließ ein wenig Milde walten und werteten es allenfalls als geringe Schuld.

Der Vorwurf des „Betrugs durch Unterlassung“ und „das Verschaffen eines rechtswidrigen Vermögensvorteils“ wurde fallen gelassen und das Verfahren, in dem im März ein Strafbefehl ergangen war, gegen den der 36-Jährige Einspruch eingelegt hatte, eingestellt. Dies geschah indes unter der Auflage, dass binnen drei Monaten die Restschuld, nämlich 527 Euro, an die Arbeitsagentur zurückgezahlt wird.

Punktlich Zahlung zugesagt

„Ich werde pünktlich bezahlen“, versicherte der Mann, dem eine Dolmetscherin in der Sitzung beistand, glaubhaft. Denn er, der in seiner Heimat Automechaniker und Konditor gelernt hatte, hat seit einigen Wochen einen festen Arbeitsplatz in der Schweiz. Dort steht demnächst der erste Lohn an.

Weshalb er im vergangenen Jahr zur Anklage gekommen war, lag womöglich auch an den Sprach- und Verständigungsschwierigkeiten, die im Zuge der Antragstellung auf Arbeitslosengeld aufgetreten waren. Und auch daran, dass bei der Agentur nicht klar gesagt worden sei, ob er überhaupt berechtigt ist, finanzielle Mittel von Amts wegen zu beziehen. Bereits ein Jahr zuvor sei ein Antrag nämlich einmal abgelehnt worden, erklärte der Angeklagte vor Gericht. Und Schreiben von der Arbeitsagentur will er auch nicht bekommen haben.

Als er schließlich durch Selbstrecherche im Internet eine Zeitarbeitsfirma ausfindig gemacht hatte, die ihn dann beschäftigte, meldete er dies nicht der Agentur, und zwar dies zum einen, weil ihm in der Firma vom Personalleiter versichert worden, dass die Firma dies übernimmt. Und zu andere meldete er seine Tätigkeit vom 15. bis 23. des Monats Mai, für die er rund 350 Euro ausbezahlt bekam, nicht der Agentur, zumal er ja nach kurzer Zeit die Firma wieder verließ, weil er mit dem Chef nicht klar kam. Die Richterin: „Sie hätten die Pflicht gehabt, sich selbst um alles zu kümmern.“

Sprachschwierigkeiten

Und warum liefen Gespräche und Telefonate auch nicht immer zur Zufriedenheit aller ab? „Nun, ich konnte ja nicht immer einen Dolmetscher bezahlen“, machte der 36-jährige, von seiner Frau getrennt lebende Rumäne geltend. Allerdings: Als er dann Ende Juni 2017 die Zahlung und Nachzahlung von der Arbeitsagentur über 1100 Euro bekam, also auch für den Zeitraum, in dem er ja für eine Firma tätig geworden war, unternahm er nichts und meldete es auch nicht. Die Agentur erfuhr von diesem Verdienst via Leistungsträger, forderte natürlich das zuviel gezahlte Geld zurück. Und da das nicht zeitgerecht geschah, wurde das Gerichtsverfahren eingeleitet. Im März dieses Jahres hatte der Angeklagte indes 100 Euro der ausstehenden Summe zurückbezahlt.

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