Beim A 98-Weiterbau ist jetzt aus Schwörstädter Sicht die Planfeststellungsbehörde dran. Der Gemeinderat hat am Mittwoch seine Stellungnahme verabschiedet.
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A 98,5: Gemeinderat verabschiedet Stellungnahme zur Planfeststellung
Beim A 98-Weiterbau ist jetzt aus Schwörstädter Sicht die Planfeststellungsbehörde dran. Der Gemeinderat hat am Mittwoch seine Stellungnahme verabschiedet.
Von Ulf Körbs
Schwörstadt. Ein wesentlicher Punkt des Begehrens ist insbesondere die zügige Weiterplanung des sechsten Abschnitts zwischen dem Heidensteindorf und Wehr. Denn man befürchtet eine Zunahme der Belastungen für die Bevölkerung, wenn der Abschnitt 98.4 im Jahr 2021 fertig gestellt ist, und die Abfahrt bei Minseln in Betrieb geht.
Bürgermeisterin Christine Trautwein-Domschat wies dabei auch auf den Knackpunkt „Verkehrswirksamkeit“ hin. Auch deshalb müsste schnellstens weiter geplant werden. Sonst könnte sich der Bau vom fünften Abschnitt verzögern.
Schallschutz
Zudem werden Verbesserungen beim Schallschutz gefordert, denn man geht von nicht unerheblichen Geräuschbelästigungen im Bereich der Trasse aus. So wird der Ruf nach Maßnahmen an der Bächtelebrücke und technisch optimale Fahrbahnübergänge an den Brückenübergängen sowie an der Park- und WC-Anlage auf dem Ossenberg, dem vorläufige Endpunkt laut. Betroffen sein könnten hier zum einen die Anwohner an der Rebgartenstraße respektive Niederdossenbach.
In diesem Zusammenhang fragte Gemeinderätin Irene Knauber, ob den Grenzwertermittlungen überhaupt noch gültig sind. Schließlich wurden diese vor Jahren angestellt, als die Planung noch niedriger war. Und ihr Gegenüber Doris Schütz stellte die Überlegung an, ob die Gemeinde nicht selbst ein neues Lärmgutachten anstrengen sollte.
Erddeponie Dossenberg
Sorgen macht sich der Schwörstädter Rat auch um die Drainageleitungen im Bereich der geplanten Erddeponie Ossenberg. Einerseits wird verlangt, dass diese nicht beschädtigt werden dürfen. Andererseits ist zu prüfen, ob das Kanalnetz genügend Kapazitäten hat, das Abwasser der Park- und WC-Anlage überhaupt ableiten zu können, wie es vorgesehen ist. Als dritte Forderung steht im Raum, eine für Feuerwehrfahrzeuge taugliche Zufahrt zur Rastanlage zu bauen. Andernfalls müssten lange Zufahrtswege in Kauf genommen werden, was ein unnötiges Sicherheitsrisiko darstelle.
Von der Flurbereinigungsbehörde kam noch die Anregung, den Verzicht einer Aufforstung mit Laubbäumen am Ossenberg zu fordern, da die Fläche landwirtschaftlich gut nutzbar sei. Doch dieser Vorschlag wurde nicht in die Stellungahme aufgenommen.