Darin wird geregelt, in welchen Fällen Leistungen der Feuerwehr zu bezahlen sind. Das trifft nicht nur bei absichtlich ausgelöstem Fehlalarm zu, sondern unter anderem auch wenn ein Schaden vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht wurde oder, wenn eine Brandmelder auslöst, ohne dass es brennt. Weiter Sachverhalte sind darin festgelegt. Diese Satzung wurde mit einer Enthaltung angenommen.
Zur weiteren Beratung verschoben wurde dagegen die Neuregelung überden Zuschuss für die Feuerwehrkasse nach Einsätzen. Bei gebührenpflichtigen Einsätzen mit bekanntem Verursacher soll ein Teil der eingeforderten Kosten als Anerkennung der freiwilligen Leistung an die Kameradschaftskasse der Feuerwehr gezahlt werden. Vorgesehen sind zunächst 3,06 Euro pro Stunde und eingesetztem Feuerwehrmann.