Schwörstadt Vorsatz kommt teuer

Die Oberbadische
Für die Schwörstädter Feuerwehr gilt eine neue Satzung zur Kostenerstattung. Foto: Rolf Reißmann Foto: Die Oberbadische

Feuerwehr: Neue Erstattungsregelung

Schwörstadt (rr). Die Feuerwehr war in der Sitzung des Schwörstädter Gemeinderats am Mittwochabend Thema. Zunächst ging es um die neue Satzung zur Kostenerstattung für Feuerwehrleistungen. Die frühere Satzung wurde Ende 2015 per Gesetz außer Kraft gesetzt.

Darin wird geregelt, in welchen Fällen Leistungen der Feuerwehr zu bezahlen sind. Das trifft nicht nur bei absichtlich ausgelöstem Fehlalarm zu, sondern unter anderem auch wenn ein Schaden vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht wurde oder, wenn eine Brandmelder auslöst, ohne dass es brennt. Weiter Sachverhalte sind darin festgelegt. Diese Satzung wurde mit einer Enthaltung angenommen.

Zur weiteren Beratung verschoben wurde dagegen die Neuregelung überden Zuschuss für die Feuerwehrkasse nach Einsätzen. Bei gebührenpflichtigen Einsätzen mit bekanntem Verursacher soll ein Teil der eingeforderten Kosten als Anerkennung der freiwilligen Leistung an die Kameradschaftskasse der Feuerwehr gezahlt werden. Vorgesehen sind zunächst 3,06 Euro pro Stunde und eingesetztem Feuerwehrmann.

Gemeinderat Frank Lückfeldt, selbst bei der Feuerwehr aktiv, wies darauf hin, dass dieser kleine Zuschuss unbedingt beibehalten werden sollte, weil er als Motivation der Kameraden dient. Da allerdings vom Land für Ende Mai eine neue Richtlinie zur Anerkennung des Ehrenamts angekündigt wurde, entschied das Gremium, das Thema danach noch einmal neu zu verabschieden.

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