Die geltende Regelung über die Anerkennung von Schnelltests an Schulen und Kindertageseinrichtungen bedingt auch die Möglichkeit, diese Schnelltests in den Ferien oder in sozial benachteiligten Regionen, in denen die Schulen geschlossen sind, durchzuführen, um keine Kinder vom Sport auszuschließen. Zusätzlich ist der bürokratische und ökonomische Aufwand nicht tragbar. Der LSVBW und die Sportbünde fordern eine Neubewertung der Notwendigkeit und des Umfangs von Testungen für den Sportbetrieb.
Größte Herausforderung steht noch bevor
Ging man bisher davon aus, die fehlenden Sozialkontakte oder die fehlenden Eintritte seien die größte Herausforderung der Pandemie gewesen, widerlegt die Klarstellung zur Testpflicht für unter 14-Jährige diese Vermutung und stellt eher die Rückkehr zum Sportbetrieb infrage. Die insbesondere nach den veröffentlichten Öffnungsplänen der Landesregierung und den sinkenden Inzidenzzahlen aufkeimende Hoffnung, den Kindern im Land wieder regelmäßige Bewegung und Sozialkontakte zu ermöglichen, wird den Vereinen mit dieser Regelung genommen. Während die Bundesnotbremse ein testfreies Sportangebot für bis zu fünf Kinder bei einer Inzidenz von über 100 ermöglicht, verschärft das Land bei einer geringeren Inzidenz die Testpflicht für unter 14-Jährige.