Steinen Alle Wünsche wurden nicht erfüllt

Markgräfler Tagblatt
Die Beschilderung in der Köchlinstraße in Steinen wird dauerhaft angeordnet. Fotos: Christoph Schennen Foto: Markgräfler Tagblatt

Verkehrsschau: Landratsamt Lörrach ordnet für Steinen zwölf Maßnahmen an

Martin Gempp, Sachbearbeiter im Bauamt, hat im Bau- und Umweltausschuss über die Ergebnisse der Verkehrsschau am 30. Juni informiert.

Steinen (chs). Vertreter von Gemeindeverwaltung, Landratsamt, Straßenmeisterei, Polizei und die Ortsvorsteherinnen Bachmann, Kaiser-Bühler und Steyer besichtigten die Gefahrenstellen im Ort. Von den 18 Stellen im Ort, die von der Gemeinde als verbesserungswürdig eingestuft wurden, müssen laut Landratsamt zwölf optimiert werden.

Kein Regelbedarf

Keinen Regelungsbedarf sieht die Verkehrsbehörde im Kreuzungsbereich Friedrichstraße / Teichweg in Höllstein, wo eine Verkehrsbehinderung diagnostiziert wurde, sowie am Kreuzungsbereich Bernhardstraße /  Maulburger Straße, wo sich die Gemeinde Grenzmarkierungen gewünscht hätte. Eine Behinderung der Ausfahrt wurde an der Zeppelinstraße 4 angeführt. Hier gibt es ebenfalls keinen Handlungsbedarf. Die Straßenbehörde hält es nicht für notwendig, das Gebiet „Hutmatt und Steinenbach“ als verkehrsberuhigten Bereich auszuweisen. Als solcher ist dieses Gebiet aber immer angedacht gewesen, sagte Norbert Götz (CDU). Die Gemeinschaft für ein lebenswertes Dorf hatte in der letzten Gemeinderatssitzung einen Antrag eingebracht mit der Forderung, hier eine Tempo 30-Zone einzurichten. Auch Bürgermeister Braun hält eine Temporeduzierung in diesem Bereich angesichts der spielenden Kinder für notwendig. „Muss man erst ein teures Lärmschutzgutachten machen, um eine Tempo 30-Zone dort einzurichten, wo sie sinnvoll ist?“, sinnierte er. „Die Mehrheit der Bürger ist dafür, warum ist es so schwer, sie anzuordnen?“

Ortstafel bleibt

Keine Handlungsmöglichkeit sieht das Landratsamt auch bei der Versetzung der Ortstafel in Hägelberg. Sie soll auf Höhe der Mehrzweckhalle platziert werden. „Es besteht hier keine Handlungsmöglichkeit, da keine geschlossene Bebauung vorhanden ist“, sagte Gempp. Die Verkehrsbehörde hat auch eine Grenzmarkierung im Krämelweg als nicht notwendig erachtet. Vorgeschlagene Maßnahmen in Weitenau (Haltverbot von der Einmündung Talstraße bis zur Einmündung Bündtenäcker) und an den Ortsdurchfahrten in Schlächtenhaus und Hofen aufgrund von Engstellen werden nicht umgesetzt, weil hier keine Unfälle passiert sind. Rainer Eiche (SPD) kritisierte diese Entscheidungen des Landratsamtes. „Muss erst etwas passieren? Hält jemand von denen den Kopf hin, wenn etwas passiert?“, fragte das Ausschussmitglied.

Ausfahrt behindert

Handlungsbedarf sieht das Landratsamt aber im Teichweg an der Einmündung in die Gewerbestraße. Hier wird die 30er-Zone bis zum Anfang der Hecke (Gewerbestraße 12/4) vorverlegt. Auch ein Vorfahrt-Verkehrsschild wird hier erneuert. In der Gewerbestraße (Einmündung zur Friedrichstraße) wird die Radfurt entsprechend den „Musterlösungen für Radverkehrsanlagen in Baden-Württemberg“ markiert und die verblichenen Verkehrszeichen „Vorfahrt gewähren“ und „Tempo 30“-Zone erneuert. Hier und an anderen Stellen in Höllstein soll auch das Parken auf Gehwegen durch den Gemeindevollzugsdienst kontrolliert werden.

In der Marktstraße 4 in Steinen wird laut Bürger die Ausfahrt durch parkende Autos behindert. Hier soll eine Grenzmarkierung für Halt- oder Parkverbote auf die Straße aufgebracht werden. Sie reicht von der Grundstücksgrenze bis zum abgesenkten Bordstein. In der Köchlinstraße wurde die Bestandsbeschilderung (Einbahnstraße) dauerhaft angeordnet. An der Einmündung in die Kanderner Straße kommt ferner unter das Einbahnstraßenschild das Schild „Radverkehr im Gegenverkehr“. An der Kindertagesstätte werden die vorhandenen Parkplätze als Kurzzeitparkplätze ausgewiesen. Dies wird gekennzeichnet durch das Verkehrsschild zur Kennzeichnung einer Parkerlaubnis und dem Zusatzschild „1/2-Stunde“ und einem „Parken Ende“-Schild. Bereits eingerichtet ist die Behelfshaltestelle in der Kirchstraße 50 in Steinen. Busfahrer dürfen Fahrgäste nur an solchen Haltestellen ein- und aussteigen lassen. „Wir haben hier noch keinen Gehweg, der bis ins Dorf führt“, bemerkte Bürgermeister Gunter Braun.

An der Einmündung Geisbühl in die K 6310 wird demnächst eine Mittelmarkierung zirka fünf Meter vor der Einmündung in die Kreisstraße angebracht. Der Parkplatz zwischen Kanderner Straße 18 und Schulzentrum-Parkplatz bekommt nun die Schilder „Parken“ und „Mit Parkscheibe für 1,5 Stunden“.

Unterführung B 317

Bürger wünschen sich auch Verbesserungen der Verkehrssicherheit an der Unterführung an der B 317. Hier sollen Rüttelstreifen angebracht werden vor der Einmündung des Radweges in die Gewerbestraße. Erneuert wird das „Vorfahrt gewähren“-Schild vor der Unterführung, während das Schild „Getrennter Geh- und Radweg“ vor der Unterführung entfernt wird. Die Sperrpfosten an der Karl-Groß-Straße werden durch Markierungen abgesichert. Beim Gehweg-Verkehrsschild wird das Schild mit den zwei gegengerichteten senkrechten Pfeilen entfernt. Der linksseitige Geh- und Radweg bekommt ein „Gehweg“-Schild und ein „Radverkehr frei“-Schild, das den Radverkehr bis zur Adelhauser Straße genehmigt. In Richtung dieser Straße und zirka 20 Meter vor dem Fußgängerüberweg / Unterführung werden Schilder den Anfang und das Ende des Halteverbots (umfasst zirka 45 Meter) anzeigen. Es soll verhindern, dass Lkw-Fahrer auf dem Grünstreifen ihr Fahrzeug abstellen.

Rainer Eiche bemängelte, dass weder die Gemeinderäte noch die Presse zur Verkehrsschau eingeladen wurden.

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