Steinen Bauen im Außenbereich unzulässig

Christoph Schennen
In Steinen wird an vielen Orten gebaut. Unser Symbolbild zeigt das Baugebiet „Alte Weberei“. Foto: Harald Pflüger

Umweltausschuss: Gremium lehnt zwei Bauvoranfragen ab / Bauanträge finden überwiegend Zustimmung

Steinen - Der Bau- und Umweltausschuss hat sich in seiner jüngsten Sitzung mit zahlreichen Bauanträgen und Bauvoranfragen befasst. Die beiden Voranfragen wurden abgelehnt, weil sich beide Bauvorhaben im Außenbereich und auf einem im Flächennutzungsplan als landwirtschaftlichen Fläche klassifizierten Areal befinden.

Der eine Antragsteller will in Hofen (Schlächtenhaus) eine Fläche bebauen, um laut Rainer Eiche (SPD) den Grundstückswert zu erhöhen. „Das Bauvorhaben ist nicht genehmigungsfähig“, urteilte Patrik Riesterer, Sachbearbeiter im Bauamt. Dem Beschlussvorschlag, die Bauvoranfrage gemäß Paragraf 35 Baugesetzbuch nicht zu befürworten, stimmten sieben Ausschussmitglieder zu, zwei enthielten sich.

Baulücke befürchtet

Der andere Antragsteller plant den Neubau von zwei Einfamilienhäusern am Heidelweg in Endenburg. „Das zu bebauende Grundstück grenzt zwar im Norden an den dortigen Bebauungszusammenhang entlang des Heidelweges an, nach Süden ergibt sich jedoch bis zum nächsten Wohnhaus eine Lücke von etwa 150 Meter und damit eine klare Außenbereichslage und keine Baulückensituation“, stellte die Verwaltung fest.

Die Bauvoranfrage wurde mit sechs Ja-, zwei Nein-Stimmen und einer Enthaltung nicht befürwortet. Während die CDU laut Gabriele Kaiser-Bühler das zu bebauende Grundstück als Baulücke ansieht, verwies Rainer Dürr (Gemeinschaft für ein lebendiges Dorf) auf den Flächennutzungsplan, an dessen Vorgaben die Gemeinde gebunden sei. „Wir sollten keine Ausfransung zulassen, aber gleichzeitig auch entsprechende Baumöglichkeiten schaffen“, so Dürr. Die Mobilisierung von Bauland müsse in den Ortsteilen besprochen werden, schlug Bürgermeister Gunther Braun vor.

Bauanträge

Bei den Bauanträgen gab es überwiegend positive Voten von den Ausschussmitgliedern. Für den Neubau eines Einfamilienhauses mit Doppelgarage im Bebauungsplangebiet „in den Bergen“ in Hägelberg beantragte der Bauherr gleich vier Befreiungen.

Mit seinem Bauvorhaben überschreitet er die Baulinie mit dem Hauptkörper um bis zu 1,37 Meter, die zulässige Traufhöhe im Bereich der Dachaufbauten um zirka zwei Meter, die zulässige Dachneigung im Bereich der Dachaufbauten und die insgesamt überbaubare Fläche.

Unmut im Ortschaftsrat

Gabriele Kaiser-Bühler sagte, der Ortschaftsrat Hägelberg habe nichts gegen kleine Abweichungen vom Bebauungsplan. „Hier liegen aber vier Abweichungen vor, und deswegen fühlt sich der Ortschaftsrat vorgeführt“, so die Vorsteherin des Ortsteils. Rainer Dürr sagte, die „Gemeinschaft für ein lebendiges Dorf“ könne mit kleinere Abweichungen leben. Er kritisierte aber den Planer, dessen „Beratungsresistenz überraschend hoch“ sei. Auch für die SPD sind laut Rainer Eiche die Abweichungen ein „Dorn im Auge“, sie könne aber damit leben. Bei der anschließenden Abstimmung votierten vier Ausschussmitglieder für das Bauvorhaben, zwei lehnten es ab, drei enthielten sich.

Antrag aus Höllstein

Acht Ja-Stimmen gab es für einen Bauantrag eines Bauherren aus Höllstein. Er will an der Südseite eines Wohnhauses an der Friedrichstraße einen zweigeschossigen Anbau errichten. Das Dach soll laut Patrik Riesterer nach hinten verlängert werden, wodurch das Gebäude an Tiefe gewinnt.

Er verwies darauf, dass durch den Anbau der nach Süden hin verbleibende Grenzabstand teilweise das nach der Landesbauordnung erforderliche Mindestmaß von zweieinhalb Meter unterschreite. Der Anbau könne daher nur dann realisiert werden, wenn die fehlende Abstandsfläche auf das Nachbargrundstück per Baulast übernommen werde.

Antrag aus Steinen

Ein ablehnendes Votum gab es für das Bauvorhaben einer Bürgerin aus Steinen. Sie will an der Westseite ihres Wohnhauses einen Wintergarten mit Terrasse anbauen. Durch die Anhebung des Dachstuhls um zwei Meter will sie mehr Wohnraum gewinnen, um zwei Vollgeschosse (Erd- und Dachgeschoss) zu erhalten. Geplant ist auch ein zusätzlicher Eingang an der Ostseite.

Keine Bedenken gibt es für die Verwaltung bezüglich der Überschreitung der Baugrenze im Bereich des Wintergartens nach Norden hin. Anders sieht es bei den Abstandsflächen in diesem Bereich aus. Das Nachbargrundstück gehört der Gemeinde, die eine Übernahme der Baulast aus grundsätzlichen Erwägungen nicht in Betracht zieht, um Einschränkungen bei einer möglichen Neuordnung der dortigen baulichen Anlagen zu vermeiden. Bürgermeister Gunther Braun schließt nicht aus, aus den auf dem Gemeindegrundstück liegenden Garagen Stellplätze zu machen.

Befreiung abgelehnt

Der Beschlussvorschlag der Verwaltung, für die Überschreitung der Baugrenze im Bereich des Wintergartens um etwa 2,30 Meter eine Befreiung von den Bestimmungen des Bebauungsplans zu befürworten und im Hinblick auf den fehlenden Grenzabstand zum Grundstück der Gemeinde die Übernahme einer öffentlich-rechtlichen Abstandsflächenbaulast in Aussicht zu stellen, wurde von sieben Ausschussmitgliedern abgelehnt. Ein Ausschussmitglied stimmte zu.

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