Zudem stimmte das Gremium den Regelungen im Verkaufsvertrag zu. Darin geht es unter anderem darum, wie lange man in den neuen Häusern mindestens wohnen sollte, wann der Bau begonnen und abgeschlossen sein sollte und unter welchen Umständen diese Bedingungen nicht gelten.
Bewerbungsfrist läuft bis 31. Januar
Letzter Punkt der Beschlüsse war der weitere Ablauf der Vermarktung. So können sich Interessierte zwischen dem 15. Dezember und dem 31. Januar für einen Bauplatz bewerben. Dieser wird nach einem Punkteverfahren vergeben (wir berichteten), in das auch soziale Aspekte und die Verwurzelung in Steinen einfließen. Die Bewerbungen sollen bis Ende Februar ausgewertet werden. Der Gemeinderat wird im März, die Bewerber im April informiert.
Beim Tagesordnungspunkt Verschiedenes am Ende der Sitzung kritisierten Mohr und Steck die Erhöhung der Preise scharf. Und ein Zuhörer, der bereits im Vorfeld eine Option auf ein Grundstück im Scherracker bekommen hatte, hatte nach der Erhöhung nachgerechnet und kam zu dem Schluss: „So schnell ist man 50 000 Euro los.“
Vier Einzel- und 18 Doppelhäuser
Auf dem etwa einen Hektar großen Gebiet südlich der Friedrichstraße in Höllstein sollen vier Einzel- und 18 Doppelhäuser entstehen können. Ein Problem bei der Bebauung ist das Wasser. So muss ein Teil der Häuser etwas erhöht gebaut werden, um bei Extremereignissen nicht in Mitleidenschaft gezogen werden. Außerdem gibt es noch Arbeiten an einem Wasserlauf zu erledigen.