Rainer Eiche (SPD) will das ganze Gebiet schützen, ohne sich auf die Gemeinde Maulburg verlassen zu müssen.
„Wir sind das den Leuten, die dort bauen wollen, einfach schuldig“, sagte Eiche, der wie Norbert Götz noch einmal vehement darauf pochte, dass die von Steinen geplante Hochwassersicherung kommen muss. Dann stand plötzlich das Thema Grunderwerb und Wirtschaftlichkeit im Fokus. Der Vertreter von Badenova, der die Berechnungen vorgenommen und Verhandlungen mit den Grundstücksbesitzern geführt hatte, präsentierte die unterm Strich errechneten Grundstückspreise von 382 Euro pro Quadratmeter nach der Erschließung.
Und das nahm nicht nur der CDU-Fraktion den Atem, den sie bei einer Sitzungsunterbrechung wiederzufinden hofften. Vergebens. „Wir sehen den Preis, der vermutlich um ein gutes Stück die 400 Euro am Ende überschreiten wird, als deutlich zu hoch an“, sagte Marc Sutterer, als er mit seinen Kollegen wieder am Ratstisch saß.
Der Preis gehe doch um einiges am Ziel vorbei, meinte er und fand Unterstützung bei Stephan Mohr („Ich finde diese Zahlen erschreckend hoch“). Rudolf Steck monierte nicht nur den enorm hohen Grundstückspreis, sondern auch die Art der Bebauung: „In Anbetracht der Wohnsituation finden wir es falsch, so große Grundstücke mit Ein- oder Zweifamilienhäusern zu bebauen. Damit können und wollen wir uns nicht anfreunden“, sagte Steck im Namen der SPD-Fraktion, die zudem die Meinung vertrat, erst weiter über das Projekt befinden zu können, wenn die genannten Gutachten über die Hochwassergefahren zur Einsichtnahme vorliegen würden.
Die Gemeinschaft für ein lebenswertes Dorf allerdings bekannte, sich mit Till Fleischers Aussage abfinden zu wollen. Man vertraue ihm, denn er habe in den 20 Jahren der Zusammenarbeit immer verlässliche Zahlen geliefert, betonte Mohr.
Mehrheitlich stimmte der Gemeinderat dem Planentwurf (Variante zwei) auf Grundlage des Bau- und Umweltausschusses zu. Nicht anfreunden mochte sich das Gremium mit dem Ankaufpreis für den Grunderwerb, befürwortet dagegen wurde die Bauplatzoption, die ein Grundstückseigentümer geltend machte, der einen der Bauplätze seinem Sohn zur Verfügung stellen will. Und ebenfalls befürwortet wurde eine Frist zur bezugsfertigen Bebauung der genannten Bauplatzoption von fünf Jahren.