Steinen Mühlehof: Cafeteria ab Montag wieder geöffnet

hp , aktualisiert am 13.04.2021 - 10:09 Uhr
Derzeit noch geschlossen, bald wieder offen: Cafeteria des Seniorenzentrums Mühlehof in Steinen. Foto: Harald Pflüger Foto: Markgräfler Tagblatt

Gesundheitsminister Lucha: „Setzen Empfehlung des RKI um“. Steinener Fall hat Präzendenzcharakter

Steinen - Dürfen geimpfte Bewohner des Seniorenzentrums Mühlehof bald wieder gemeinsam essen? Nachdem das Seniorenzentrum am Montagmorgen den Vergleichsvorschlag des Verwaltungsgerichtshofs Baden-Württemberg (VGH) vom 6. April angenommen hat, mit dem eine Öffnung der Cafeteria geimpften Bewohnern des betreuten Wohnens erlaubt werden soll, kündigte Gesundheitsminister Manfred Lucha am Montagnachmittag an, dass Baden-Württemberg der Empfehlung des Robert Koch-Instituts (RKI) zum Umgang mit Geimpften folgen werde. Im Laufe des Tages schloss sich dann auch das Landratsamt dieser Linie an. 

Das Robert Koch-Institut (RKI) hat vergangene Woche seine Empfehlungen zum Umgang mit geimpften Personen aktualisiert. Demnach ist für enge Kontaktpersonen, die vollständig gegen COVID-19 geimpft sind, eine Ausnahme von der Pflicht zur Absonderung vorzusehen. Gleiches gilt für Personen, die bislang eine Impfstoffdosis erhalten und darüber hinaus in der Vergangenheit eine COVID-19-Erkrankung durchgemacht haben.

„Wir setzen in Baden-Württemberg die Empfehlungen des RKI um“, wird Gesundheitsminister Lucha in einer Pressemitteilung zitiert. Das heißt, es wird eine Ausnahmeregelung in die jeweiligen Verordnungen aufgenommen, wonach sich geimpfte, symptomlose Personen künftig nicht mehr in Absonderung begeben müssen, wenn sie Kontakt zu einem COVID-19-Fall hatten. Die Änderungen werden diese Woche vorgenommen und sollen am nächsten Montag (19. April) in Kraft treten.

Weitere Änderungen im Hinblick auf geimpfte Personen ergeben sich für stationäre Einrichtungen der Pflege. Hier können bei einer Durchimpfungsrate von 90 Prozent der Bewohner wieder mehr Besuche ermöglicht werden. Die Hygienemaßnahmen, insbesondere die qualifizierte Maskenpflicht und die Testung vor Zutritt für Besucher, gelten aber weiterhin fort.

Auf Betreiben des Seniorenzentrums Mühlehof will das Land dem Vergleichsvorschlag des Verwaltungsgerichtshofs Baden-Württemberg (VGH) vom 6. April „weitestgehend zustimmen“.

Inzwischen ist auch das Landratsamt Lörrach auf die von Gericht und Land eringeschlagene Linie eingeschwenkt: In Absprache  mit dem Sozialministerium habe man am Montag dem Vergleichsvorschlag  zur Öffnung der Gastronomie im Seniorenzentrum Mühlehof als zugangsbeschränktem Gemeinschaftsraum zugestimmt, teilt die Behörde mit.  Angesichts einer Änderung der Gefahrenprognose durch das Robert-Koch-Institut erscheine es "im Rahmen einer Gesamtabwägung nun vertretbar dem Vergleich des VGH zuzustimmen", formuliert das Amt.

An der Entscheidung könnten sich auch andere Einrichtungen orientieren.

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