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Steinen Mühlehof: Lockerungen für geimpfte Bewohner?

Markgräfler Tagblatt
Der Verwaltungsgerichtshof hat über die Klage des Seniorenzentrums Mühlehof noch nicht entschieden. Auf dem Gerichtsweg möchte die Einrichtung erreichen, dass die Gastronomie für Mitarbeiter und Bewohner, die gegen Corona geimpft sind, öffnen darf. Foto: Harald Pflüger

Rechtsstreit um Gastronomienutzung: Äußerung von Gesundheitsminister Jens Spahn gibt Auftrieb

Steinen - Die Äußerungen von Gesundheitsminister Jens Spahn, dass Corona-Geimpfte mehr Rechte erhalten sollen, gibt dem Seniorenzentrum Mühlehof Auftrieb.

Wolfram Uhl, Geschäftsführer der Mühlehof gGmbH, die im Ortskern von Steinen ein Seniorenzentrum betreibt, sieht sich nach einem Interview von Bundesgesundheitsminister Jens Spahn bestätigt. In einem Interview mit einer Sonntagszeitung hatte Spahn Lockerungen von den Corona-Schutzmaßnahmen für Geimpfte angekündigt.

Vollständig gegen Corona Geimpfte sollen laut Spahn genauso wie Negativgetestete schneller Freiheiten beim Einkaufen und Reisen zurückerhalten.

Wie berichtet, klagt das Seniorenzentrum Mühlehof vor dem Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe, dass Geimpfte das Restaurant der Einrichtung wieder nutzen können.

Spahn hatte sich in dem Interview auf ein Papier des Robert Koch-Instituts (RKI) bezogen. Darin heißt es unter anderem, dass nach Auswertung neuester wissenschaftlicher Erkenntnisse das Übertragungsrisiko nach einer vollständigen Impfung signifikant herabgesetzt und geringer sei als bei Vorliegen eines negativen Antigen-Schnelltests bei symptomlosen infizierten Personen.

Auf die entsprechenden wissenschaftlichen Studien weise das Seniorenzentrum seit Wochen hin, heißt es von Seiten der Kanzlei, die das Seniorenzentrum vor dem Bundesverfassungsgericht verritt.

Es sei erfreulich, dass das RKI diesen Forschungsstand nun endlich verarbeite, sagt Patrick Heinemann von der Kanzlei Bender, Harrer, Krevet (Freiburg). Die aktuelle Einschätzung des RKI zum Umgang mit Geimpften habe Bedeutung für die Ausübung der Grundrechte einer Vielzahl von Menschen im Land.

Es verstehe sich von selbst, dass die aktualisierte Risikobewertung des RKI nicht bloß Folgen für die vom Bundesgesundheitsminister genannten Freiheitsbereiche (Shopping, Friseurbesuche) haben könne, sondern auch gebiete, dass vollständig geimpfte Bewohner von Senioreneinrichtungen zumindest wieder in der Gemeinschaft essen dürfen und so einen grundlegenden Bestandteil ihres Soziallebens zurückerhalten.

Die Kanzlei hat das Landratsamt Lörrach abermals aufgefordert, die vom Mühlehof begehrten Abweichungen umgehend zu erteilen, damit die dort lebenden geimpften Senioren wieder in Gemeinschaft essen können.

Das Bundesverfassungsgericht wartet derzeit noch ab, ob der Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg (Mannheim) der Anhörungsrüge, die der Mühlehof gegen den Beschluss vom 18. März erhoben hat, abhelfen wird. Der Mühlehof macht mit der Rüge geltend, dass der Verwaltungsgerichtshof den aktuellen Forschungsstand übergangen hat, auf den bereits im verwaltungsgerichtlichen Verfahren umfassend hingewiesen wurde.

Sowohl das Bundesverfassungsgericht als auch der Mühlehof waren davon ausgegangen, dass der Verwaltungsgerichtshof über die Anhörungsrüge am vergangenen Donnerstag (1. April) entscheiden würde. Es wäre dann voraussichtlich zu einer Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts noch vor Ostern gekommen.

Der Verwaltungsgerichtshof teilte jedoch am vergangenen Donnerstag telefonisch mit, er habe über die Anhörungsrüge noch nicht entschieden; ein Termin zur Entscheidung könne nicht genannt werden.

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