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Steinen Mühlehof setzt sich vor Gericht durch

Markgräfler Tagblatt
Der Steinener Mühlehof hat sich auch in der zweiten Instanz vor dem Bundesfinanzhof gegen das Lörracher Finanzamt durchgesetzt.Foto: Archiv Foto: Markgräfler Tagblatt

Steuer-Streit: Bundesfinanzhof stuft Revision als unbegründet ein / Fahrer leisten auch Pflegearbeit

Im Rechtsstreit zwischen der Mühlehof gGmbH und dem Finanzamt Lörrach wegen der Lohnsteuerberechnung bei Fahrern, die für den Mühlehof bei Transportfahrten für Klienten tätig waren, hat die Steinener Einrichtung auch im Revisionsverfahren Recht behalten. Der VI. Senat des Bundesfinanzhofs hatte kürzlich über die vom Finanzamt angestrengte Revision beraten und diese als unbegründet eingestuft.

Von Peter Schwendele

Steinen. Zu einer mündlichen Verhandlung des zur Debatte stehenden Sachverhalts, der bereits im April 2018 vom Finanzgericht Baden-Württemberg erstinstanzlich zugunsten des Mühlehofs entschieden worden war, kam es nicht mehr.

Bei dem vom Mühlehof angestrengten Rechtsstreit ging es im Kern um die Frage, ob die Einrichtung für auf der Basis der sogenannten Übungsleiterpauschale beschäftigte Fahrer, die im Rahmen der teilstationären Pflege im Fahrdienst tätig sind, Lohnsteuer bezahlen muss. Konkret hatte das Finanzamt nach einer Betriebsprüfung der Jahre 2011 bis 2014 im Jahr 2015 nicht abgeführte Lohnsteuer von knapp 6000 Euro geltend gemacht. Die Behörde argumentierte seinerzeit, es handle sich bei den Fahrten um reine Beförderungsaktionen, die nicht steuerbefreit werden könnten.

Der Bundesfinanzhof gelangte nun allerdings, wie bereits zuvor das Finanzgericht Baden-Württemberg, zu der vom Mühlehof vertretenen Ansicht, dass die Tätigkeit der Fahrer im Hol- und Bringdienst der Tagespflege die Pflege der älteren Menschen beinhalte.

Wie das Finanzgericht in seinem Urteil 2018 ausführte, handelt es sich bei den Fahrern um bürgerschaftlich engagierte, nebenberuflich tätige Mitarbeiter des Mühlehofs, die für die Durchführung der Fahrten speziell geschult werden. Zweifelsohne würden diese bei dem Hol- und Bringdienst in unmittelbaren und persönlichen Kontakt zu den Gästen der Einrichtung treten. Sie würden ihnen beim Verlassen und Aufsuchen der Wohnung sowie beim Ein- und Ausstieg helfen. Des Weiteren würden die Fahrer die Fahrgäste jedenfalls in dem Sinne betreuen, „dass sie die Verantwortung für eine sichere Beförderung tragen und sich gegebenenfalls auftretender Probleme annehmen“, so das Gericht. Die Tätigkeit der Fahrer erschöpfe sich daher nicht in einer nur mittelbaren Hilfe durch eine reine Sachleistung ohne unmittelbaren Kontakt zu der pflegenden Person wie es etwa bei der Reinigung der Räumlichkeiten einer Pflegeeinrichtung der Fall sei.

Diese Auslegung werde auch nicht dadurch relativiert, dass bei den zur Debatte stehenden Fahrten in der Regel nur ein Fahrer im Einsatz sei. Das Finanzamt hatte unter anderem argumentiert, bei einer Ein-Mann-Besetzung sei während der Fahrt keine Betreuung möglich, da sich der Fahrer voll auf das Verkehrsgeschehen konzentrieren müsse. Der Mühlehof hatte dem entgegengehalten, dass bereits beim Abholen und Zurückbringen zwischen Gästen und Fahrern ein Kontakt bestehe. Die Fahrer würden die Gäste kennen und oftmals mit persönlichen Anliegen konfrontiert. Auch während der Fahrt ergäben sich Gespräche, man singe oder tausche sich über aktuelle Geschehnisse aus.

Zufrieden mit dem grundsätzlichen Verlauf der Angelegenheit zeigt sich Mühlehof-Geschäftsführer Wolfram Uhl. Nun habe man rechtliche Gewissheit, das der bürgerschaftlich engagierte Einsatz der Fahrer gesetzeskonform sei und man das Angebot unverändert weiterführen könne. Schade sei es allerdings, so Uhl, dass der Bundesfinanzhof kein letztinstanzliches Urteil niedergeschrieben habe. Dies deshalb, weil im Rahmen der Entscheidungsfrist, ob eine mündliche Verhandlung von den Beteiligten zur Einschätzung der Kammer gewünscht wird, das Finanzamt seinen Revisionsantrag zurückgezogen hat. Die Folge könne sein, dass andere Pflegeeinrichtungen bei ähnlichen Steuerkonflikten, wie sie jetzt der Mühlehof durchstehen musste, sich eventuell ebenfalls juristischen Auseinandersetzungen zu stellen hätten, erläuterte der Mühlehof-Geschäftsführer.

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