Steinen Sinnvoll, aber nicht zulässig

Markgräfler Tagblatt

Bauausschuss: Bauvorhaben in Steinen sorgt für Diskussionsstoff

Die Ferien sind vorbei, es geht wieder rund an den kantigen Ratstischen im Haus der Sicherheit. Der Bau- und Umweltausschuss ging an den Start und begann zunächst mit ein paar Lockerungsübungen.

Steinen (hjh). Die Damen und Herren genehmigten unter Vorsitz von Bürgermeister Gunther Braun den Neubau eines Hackschnitzellagers mit Geräteschuppen in Endenburg, befürwortete den Änderungsbauantrag zum Neubau eines Wohnhauses mit Garage in Hägelberg und hatten auch nichts gegen den Neubau eines Lagerzeltes im Industriegebiet einzuwenden.

Dann ging es aber auch schon wieder ans „Eingemachte“, auch wenn die Verwaltung den Antrag auf Erteilung einer Ausnahmegenehmigung für bauliche Maßnahmen innerhalb des Überschwemmungsgebietes in Weitenau „wegen noch nicht endgültig geklärter rechtlicher Fragen“ zurückgezogen hatte.

Wie „vom Grundsatz her“ auch die Verwaltung taten sich die Gemeinderäte schwer damit, den eigentlich sinnvollen Antrag zum Einbau einer Dachgaube an einem Reihenhaus in der Albert-Schweitzer-Straße abzulehnen. Aber drum herum kamen sie nicht. Denn der Einbau verstößt gegen die Vorschriften des geltenden Bebauungsplans „Bündenfeld-Vordere Neumatt I“, betonte Bauamtsleiter Dietmar Thurn, der im Anschluss Rudolf Steck und dessen Kollegen auf Nachfrage klar machen musste, dass eine Befreiung von diesen Bestimmungen nicht in Frage komme, weil „wegen der grundsätzlichen Bedeutung der beantragten Abweichungen die Grundzüge der Planung berührt“ seien. Dachgauben sind unter anderem bis maximal 50 Prozent der Gebäudelänge zulässig, die nun zur Debatte stehende Breite entspreche aber 70 Prozent. Und: Würde die Gemeinde eine Befreiung erteilen, „könnten weitere Anträge dieser Art nicht abgelehnt werden.“ Das Gebot einheitlicher Gestaltung müsse sich dann aber an der zuerst zugelassenen Gaube orientieren. Außerdem hätten auch Angrenzer auf die sich bei einer Genehmigung ergebende Änderung des Gesamtbildes der Reihenhausanlage hingewiesen.

Eine rechtlich unangreifbare Lösung des Problems, die schon wegen der geänderten Ansprüche bei heute modernen Bauten angestrebt werden müsse, stellte Marc Sutterer (CDU) zur Diskussion. Seine Fraktion empfehle der Verwaltung, eine Bebauungsplanänderung in die Wege zu leiten. Und aus Gründen der Gleichheit und zur Vereinfachung künftiger Verfahren gleich auch in den benachbarten Bebauungsplangebieten, auch wenn das etwas länger dauere wie die möglichen drei Monate, die Dietmar Thurn im günstigsten Fall prognostizierte.

Bürgermeister Gunther Braun sagte zu, die Möglichkeiten zur Planänderung auszuloten und versprach auch, die Angelegenheit mit entsprechendem Nachdruck voranzutreiben. Er wie die übrigen Mitglieder des Bauausschusses ließen jedenfalls keine Zweifel daran aufkommen, dass die Vorhaben einiger Hausbesitzer durchaus Sinn machen. Schließlich hätten sich die Ansprüche in Sachen Hausbau gegenüber früher doch stark gewandelt. Und dem müssten Gemeinde und Gemeinderäte im Sinne der Bürger Rechnung tragen.

Die gleiche Argumentation war Grundlage der Diskussionen über den Bauantrag einer Firma, die in der Wiesenstraße eine zusätzliche Recyclinghalle und eine Schredderanlage plant. Probleme befürchten die Mitglieder des Ausschusses allerdings in Bezug auf den Lärmschutz, auf den die Häuslebauer und -bewohner im inzwischen rechtskräftigen Bebauungsplangebiet „Alte Weberei“ einen unverzichtbaren Anspruch haben. Die Gemeinderäte, allen voran Rudolf Steck (SPD) befürchten, dass in einem vorliegenden Lärmschutzgutachten von einem anderen als dem nun geplanten Standort der Schredderanlage ausgegangen worden sei. Deshalb tendierte die SPD-Fraktion dazu, die endgültige Genehmigung von einem neuen Gutachten abhängig zu machen. Davon rückte Stecks Fraktion ab, nachdem Bauamtsleiter Dietmar Thurn versichert hatte, dass sich die Pegelmessungen im Gutachten nicht unterscheiden, ganz gleich, ob gerade geschreddert werde oder nicht.

Da zog dann Marc Sutterers Einwand, die Genehmigung des Baus nicht unnötig zu verzögern. Gunther Braun fand die salomonische Lösung, der Firma die Baugenehmigung zu erteilen und ihr zur Auflage zu machen, bei Lärmproblemen nachträglich ein neues Gutachten in Auftrag zu geben. Und das dann auf eigene Kosten, was Rudolf Steck endgültig beruhigte, der vermeiden wollte, dass bei späteren Diskussionen um eine dann doch noch erforderliche Lärmschutzwand Planungskosten auf die Gemeinde zukommen könnten.

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