Steinen Von der Polizei noch am Tatort gestellt

Markgräfler Tagblatt

Zweiter Täter des Bistro-Einbruchs zu einem Jahr Jugendstrafe verurteilt

Steinen (dr). Wegen „Diebstahl in einem besonders schweren Fall“ wurde ein 18-Jähriger vor vier Wochen vom Jugendschöffengericht Lörrach zu einer zweijährigen Jugendstrafe unter Vorbewährung verurteilt (wir berichteten).

Der junge Mann hatte gestanden, am 15. Januar gegen 4.30 Uhr zusammen mit einem Mittäter in ein Bistro in Steinen eingedrungen zu sein, indem er ein Fenster mit einem Brecheisen aufgehebelt hatte. In der Räumlichkeit hatten die beiden Täter drei Glücksspielautomaten aufgebrochen und 6891 Euro erbeutet. Der Sachschaden soll sich auf 9730 Euro belaufen. Der Fall hatte einiges Aufsehen erregt, da der 18-Jährige erst mit Hilfe eines Hubschraubers aufgespürt und festgenommen werden konnte.

Am Dienstag stand nun der 20-jährige Mittäter vor Gericht. Ihn hatte die Polizei auf frischer Tat in dem Bistro angetroffen. Seither saß er in Untersuchungshaft. Auch dieser Angeklagte räumte den Einbruch in Steinen ein.

In der Verhandlung gegen den 20-Jährigen ging es noch um zwei weitere Straftaten in Weil am Rhein, die eingeräumt wurden. Für dieses „Paket“ forderte der Staatsanwalt eine Jugendstrafe von 15 Monaten. Der Verteidiger stellte den Fall als typisches Beispiel einer „Gruppendynamik“ hin, denn der Angeklagte war stets mit einem oder mehreren Mittätern auf Beutezug gegangen.

Das Urteil lautete schließlich ein Jahr, ausgesetzt zur Bewährung. Ferner müssen 100 Sozialstunden geleistet werden, und der Angeklagte muss sich um einen Arbeits- oder Ausbildungsplatz bemühen.

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