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Steinen Weitenau will Tempo 30

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Besonders wegen der Radfahrer und der Kinder auf dem Schulweg will der Weitenauer Ortschaftsrat Tempo 30 und einen „roten Teppich“ für Radfahrer im Bereich der Talstraße durchsetzen. Foto: Ralph Lacher

Der Weitenauer Ortschaftsrat hat in seiner jüngster Sitzung erneut beschlossen, beim Lörracher Landratsamt auf Tempo 30 im Ortskern hinzuwirken. Einstimmig befürwortet das Gremium einen entsprechenden Antrag.
Der Weitenauer Ortschaftsrat hat in seiner jüngster Sitzung erneut beschlossen, beim Lörracher Landratsamt auf Tempo 30 im Ortskern hinzuwirken. Einstimmig befürwortet das Gremium einen entsprechenden Antrag.
Der Weitenauer Ortschaftsrat hat in seiner jüngster Sitzung erneut beschlossen, beim Lörracher Landratsamt auf Tempo 30 im Ortskern hinzuwirken. Einstimmig befürwortet das Gremium einen entsprechenden Antrag.

Steinen-Weitenau (os). Der Weitenauer Ortschaftsrat hat in seiner jüngster Sitzung erneut beschlossen, beim Lörracher Landratsamt auf Tempo 30 im Ortskern hinzuwirken. Einstimmig befürwortet das Gremium einen entsprechenden Antrag.

Die Tempobeschränkung soll auf der gesamten Scheideckstraße ab der Abzweigung Talstraße in Richtung Schlächtenhaus-Hofen und entlang der gesamten Talstraße vom Ortseingang von Steinen her bis zum Ortseingang Wieslet gelten, so der Beschluss des lokalen Gremiums. Diese beiden Weitenauer Straßen sind Teilstücke der Landstraße L 136.

Darüber hinaus sollen den Wünschen des Ortschaftsrats zufolge alle Gemeindestraßen im Ortsgebiet von Weitenau auf Tempo 30 beschränkt werden. Bisher gilt die Beschränkung nur für die Neubaugebietsstraßen „Bündtenäcker“ und „Am Weiher“.

Keine oder nur einseitige Gehwege

Die Forderung nach Tempo 30 liege in der Tatsache begründet, dass vor allem ab dem Ende des Radwegs, er ist auch als Fußgängerweg ausgewiesen, kein oder nur ein einseitiger Gehweg vorhanden ist. Dies betrifft auch den Ortseingang von Steinen her bis zum Ortszentrum, das Rathaus, Gemeindehalle, Kindergarten und Grundschule bilden.

Deshalb müssten Kinder und ihre Begleiter auf dem Weg zu Kindergarten, Schule oder zum Sport in der Gemeindehalle die Landstraße beziehungsweise Talstraße überqueren oder an ihr entlanglaufen.

Dies gilt auch für Fahrradfahrer. Denn der Radweg Wiesental endet am Ortseingang, weshalb die Radfahrer nach der Brücke über den Bach Schwemmerich auf die Landstraße abbiegen und durchs Dorf bis zur Abzweigung des Radwegs in Richtung Friedhof/Wieslet auf der Landstraße fahren müssen.

Roter Teppich für Fahrradfahrer

Ganz besonders wichtig wäre nach Ansicht des Weitenauer Ortschaftsrats, dass Radfahrer, die von Wieslet oder Schlächtenhaus kommend auf der L 136 nach links auf den Radweg jenseits des Bachs Schwemmrich abbiegen müssen, einen so genannten roten Teppich auf dem Asphalt eingezeichnet bekommen.

Wie Ortsvorsteherin Ulrike Mölbert erklärte, habe sie einen solchen Antrag bereits im Frühsommer gestellt. Vom Landratsamt habe sie die Ablehnung erhalten mit der Begründung, dieser Teil der Landstraße sei gut einsehbar und deshalb eine Tempobegrenzung nicht nötig.

„Wir hoffen, dass das Landratsamt nach erneuter Prüfung unseren Antrag doch befürwortet“, sagte die Ortsvorsteherin. Denn es könne nicht sein, das mindestens so gut einsehbare Straßenzüge wie etwa die in Langenau oder Enkenstein Tempo-30-Zonen sind, der in Weitenau aber nicht.

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